KOBLENZ. Erfolgreiches Raten hilft nicht unbedingt: Auch wenn ein Studierender in einer Prüfung eine ausreichende Note bekommt, kann er unter bestimmten Umständen durchfallen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 6 K 52/13.KO) entschieden.
In dem konkreten Fall hatte ein Stadtinspektor-Anwärter eine Prüfung für den gehobenen nicht technischen Dienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen absolviert. Die schriftliche Prüfung bestand er, eine erste mündliche Prüfung schloss er mit mangelhaft ab. Bei einer weiteren mündlichen Prüfung schaffte er eine befriedigende Leistung. Die Prüfer glaubten aber, er habe eher geraten als Antworten gewusst und ließ ihn durchfallen. Dagegen klagte der junge Mann und scheiterte nun.
Ein solcher Beurteilungsspielraum stehe den Prüfern zu, entschieden die Richter. Das Bestehen einer Prüfung könne in einer Prüfungsordnung nicht nur von bestimmten Noten abhängig gemacht werden. Vielmehr dürften für einzelne Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen eingefordert werden. Die Bewertung sei insofern nicht zu beanstanden. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. dpa