Wie lange müssen Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder zahlen? BGH entscheidet

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KARLSRUHE. Eltern müssen ihren Kindern die Berufsausbildung finanzieren. Was aber ist, wenn sich der Nachwuchs jahrelang Zeit lässt? Darüber verhandelt nun der Bundesgerichtshof.

Müssen Eltern auch nach drei Jahren noch für die Ausbildung ihres Kindes zahlen: Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Kucharek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Müssen Eltern auch nach drei Jahren noch für die Ausbildung ihres Kindes zahlen: Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Kucharek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Die junge Frau sah sich durchaus im Recht, als sie ihren Vater verklagte. Denn dieser wollte ihre Ausbildung zur Verkäuferin nicht finanzieren. Als Grund gab er an, sie habe sich nach der Schule zu viel Zeit für den Neustart gelassen. Nun will der Bundesgerichtshof (BGH) am kommenden Mittwoch darüber verhandeln, ob der Vater noch zahlen muss. Drei Jahre lang hatte sich die Klägerin mit Gelegenheitsjobs und Praktika durchgeschlagen. (Az. XII ZR 220/12)

Das BGH-Urteil hat weitreichende Wirkung. Denn viele junge Leute nehmen nach ihrem Schulabschluss nicht sofort eine Berufsausbildung oder ein Studium auf. Teils, weil sie sich noch Zeit lassen, orientieren oder andere Erfahrungen sammeln wollen. Teils aber auch, weil sie schlicht nicht untergekommen sind: Über 260 000 Jugendliche hingen 2012 nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach der Schule in einer «Warteschleife» und hielten sich mit Praktika, von den Arbeitsagenturen vermittelten Qualifizierungsmaßnahmen oder Gelegenheitsjobs über Wasser.

So erging es auch der Klägerin. Sie schloss ihre mittlere Reife 2007 mit einem mäßigen Notendurchschnitt von 3,6 ab. Danach arbeitete sie in Gelegenheitsjobs und nahm Praktika an in der Hoffnung, auf diese Weise einen Ausbildungsplatz zu ergattern. Als sie nach drei Jahren 2010 schließlich eine Ausbildung zur Verkäuferin beginnen konnte, kam es zum Streit über das Geld. Die Vorinstanzen gaben der jungen Frau Recht und verdonnerten den Vater zu 218 Euro Ausbildungsunterhalt monatlich. Er ging in Revision.

Nicht jeder Familienstreit um die Ausbildung des Kindes landet zwar vor Gericht, doch der Fall beim BGH ist typisch. Die Eltern der jungen Frau hatten sich vor Jahren getrennt. Die Klägerin blieb zuerst beim Vater in den Niederlanden und zog dann zur Mutter nach Deutschland, wo sie ihre Schule abschloss. «Fast durchweg stammen bei derartigen Klagen die Kinder aus zerrütteten Familien», sagt die Sprecherin des Deutschen Familienrechtstages, Isabell Götz. Streit um das Geld gebe es dann mit dem Elternteil, mit dem das Kind nicht aufgewachsen ist. Anstatt miteinander zu reden, treffe man sich vor Gericht.

Nun ist also der BGH am Zuge. Er muss entscheiden, ob die drei Jahre zu lang waren. Generell müssen Eltern eine Ausbildung finanzieren, die den Neigungen und Begabungen des Kindes entspricht. Studium oder Ausbildung müssen sich jedoch nicht sofort an die Schule anschließen. Die Kinder dürfen sich eine Zeit lang orientieren, müssen sich insgesamt jedoch «planvoll» und «zielstrebig» um eine Ausbildung bemühen, wie es im Juristendeutsch heißt.

Deutlich mehr als ein Jahr erlauben die Gerichte zum Teil für eine solche Phase. Doch müssen Eltern nach drei Jahren noch damit rechnen, dass ihr Sprössling Geld für Ausbildung oder Studium braucht? Oder ist es an der Zeit, dass der junge Mensch seine Ausbildung selbst finanziert?

Noch ist nicht klar, ob die Verhandlung beim BGH öffentlich sein wird. Das werden die Beteiligten zu Beginn der Verhandlung entscheiden. Das Urteil ist noch am Mittwoch zu erwarten. DIANA NIEDERNHÖFER, dpa

 

 

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