Lernen statt malochen – Diese Länder gewähren Bildungsurlaub

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BERLIN. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt, dass der Arbeitgeber ihnen den Lohn weiterzahlen muss, wenn sie sich ein paar Tage freinehmen, um sich weiterzubilden. Ob und wie viel Bildungsurlaub der Chef gewähren muss, ist Ländersache. Darauf weist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Broschüre zum Thema Weiterbildung hin.

Innerhalb von zwei Jahren können sich Arbeitnehmer in sechs Bundesländern zehn bezahlte Arbeitstage für die Weiterbildung nehmen. Diese Regelung gilt in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Fünf Arbeitstage pro Jahr muss der Arbeitgeber in den Stadtstaaten sowie in Brandenburg und Rheinland-Pfalz gewähren.

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Sechs Tage gibt es im Saarland. Allerdings muss ein Arbeitnehmer dort auch Urlaub einbringen. Für sechs Tage Weiterbildung im Jahr muss er drei Tage Urlaub nehmen, für drei Tage Weiterbildung setzt er eineinhalb Tage Urlaub ein. Pro Jahr wird er also höchstens drei Tage freigestellt. Keinen gesetzlichen Anspruch haben Beschäftigte in Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen. dpa

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