Schüler vermasselt mit auswendig gelernter Antwort Fach-Abi

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GIESSEN. Lehrer dürfen eine Klausur mit «ungenügend» bewerten, wenn der Schüler darin zwar korrekt antwortet, aber nur einen auswendig gelernten Text einer Übungsaufgabe aufschreibt. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Gießen in einem nun veröffentlichen Urteil (7 K 3318/12.GI).

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Mit der reinen Wiedergabe sei der Schüler nicht den Anforderungen gerecht geworden, die er in seiner Fachabitur-Prüfung hätte beweisen sollen. Vor allem habe er gegen die Vorgabe der Schule verstoßen, eigene Worte für die Beantwortung zu verwenden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Geklagt hatte ein ehemaliger Schüler einer Gießener Fachoberschule, der wegen der schlechten Note in der Englisch-Klausur im vergangenen Sommer seine Fachhochschulreifeprüfung nicht bestanden hatte. dpa

 

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