Schulaufsicht: Bezahl-Klos in Schulen gefährden den sozialen Frieden

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BOCHUM. Die Schulaufsicht der Bezirksregierung im westfälischen Arnsberg will es Schulen verbieten, Gebühren für die Nutzung von Schultoiletten zu verlangen. Es dürfe nicht sein, dass es auf den Schulhöfen eine „Zweiklassengesellschaft“ gebe, der soziale Friede sei gefährdet, so hieß es laut einem Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ).

An manchen Schulen mögen Schüler gar nicht mehr aufs Klo gehen. Foto: boskizzi / flickr (CC BY-NC 2.0)
An manchen Schulen mögen Schüler gar nicht mehr aufs Klo gehen. Foto: boskizzi / flickr (CC BY-NC 2.0)

An einer Gesamtschule im Bochumer Stadtteil Wattenscheid waren die Toiletten im vergangenen Jahr für 120.000 Euro saniert worden. Daraufhin hatte die Schulkonferenz einstimmig beschlossen, von den Schülern für jeden Gang eine Gebühr von 10 Cent zu erheben. „Sowohl Schüler als auch Eltern waren von Anfang damit einverstanden“, erklärte der Stellvertretende Schulleiter gegenüber der WAZ. Kein Wunder: „Die Toiletten im Außenbereich waren völlig versifft. Teilweise haben sich die Kinder gar nicht mehr darauf getraut“, so erinnert er sich an die Zeit vor der Renovierung.

Nun sollte eine vom Förderverein der Schule angestellte Kraft darüber wachen, dass das neue Klo auch sauber bleibt. Aus den Gebühreneinnahmen wurde sie bezahlt. „Die Anlage ist sauber, die Frau ist nett und hat zur Not auch immer Hygieneartikel für die Schülerinnen parat“, so zieht der Stellvertretende Schulleiter nach einem Jahr Bilanz. Und wer die Gebühr nicht zahlen wollte, für den gab es auch eine Gratis-Toilette im Schulgebäude, die ebenfalls täglich gereinigt wurde. Mit einer Art „Flat-Rate“ sollte das Bezahlen nun vereinfacht werden: Geplant war, für 10 Euro Jahresgebühr einen Aufkleber anzubieten, der auf den Schülerausweis geklebt werden sollte und freie Toilettenbenutzung für die Zeit garantierte. Doch Presseberichte darüber riefen jetzt die Schulaufsicht auf den Plan.

„Von Schülern bezahlte Toiletten sind grundsätzlich nicht zulässig“, betonte ein Sprecher gegenüber der WAZ. Es könne und dürfe nicht sein, dass es auf den Schulhöfen eine „Zweiklassengesellschaft“ gebe: hier die Premium-Klos für betuchte Schüler, dort die normalen WCs für Kinder und Jugendliche, die sich das nicht leisten können. „Das bedeutet eine Störung des sozialen Friedens“, befand der Sprecher. Die Dezernentenrunde der Schulabteilung wird sich des Themas annehmen – und die Wattenscheider Einrichtung wohl verbieten. „Das Thema Schulklos steht kurzfristig auf der Tagesordnung“, kündigte die Bezirksregierung an.

Betroffen von dem Verbot wären dann offenbar einige Schulen im Bochumer Stadtgebiet, wie bei der Gelegenheit bekannt wurde. Denn die Wattenscheider Gesamtschule ist nicht die einzige, die Gebühren erhebt. Jeder Schule sei freigestellt, Bezahl-WCs samt Finanzierungsmodellen einzurichten, hieß es bei der Stadt bisher. „Dazu braucht es keine Genehmigung.“ Es müsse lediglich gewährleistet sein, dass alle Schüler auch kostenlos zum Klo gehen können. Die Bezirksregierung sieht das freilich anders. News4teachers

Zum Bericht: „Vernachlässigt – Schulklos sind häufig in katastrophalen Zuständen“

 

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3 Kommentare
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PseudoPolitiker
10 Jahre zuvor

Wie gut, dass es die Schulbehörden gibt. Wo kämen wir denn hin, wenn einer auf die exklusive Art sein Geschäft verrichten dürfte und der andere nicht. Dieser Fall ist von so entscheidender Bedeutung, dass ich meine, er gehört vor das Bundesverfassungsgericht.

g. h.
10 Jahre zuvor
Antwortet  PseudoPolitiker

Genau! Ich verlasse mich hier auf unsere zuverlässige Gewerkschaft, die u.a. mit der Inklusion ja auch schon für soziale Gerechtigkeit gesorgt hat. Gemeinsam lernen und getrennt anderes verrichten, geht gar nicht. Mein Gefühl für Chancengleichheit ist zutiefst verletzt.

Reinhard
10 Jahre zuvor

Wieso eigentlich nur an Schulen? Das wäre ein Anlass, die Sache einmal allgemein zu klären – auch an Autobahnen, Bahnhöfen und Flughäfen bezahlte, ständig frisch geputzte Toiletten abzuschaffen und dadurch eine Zweiklassengesellschaft zu verhindern.