Störfaktor Kinderlärm: Anwohner scheitern mit Klage gegen Kita-Bau

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STUTTGART. Weil sie Kinderlärm als unzumutbar empfinden, sind Anwohner in Stuttgart gegen den Bau zweier Kitas vor Gericht gezogen und erst mal gescheitert. Der unvermeidbare Lärm spielender Kinder im Außenbereich einer Kindertagesstätte sei weder unverträglich für das dichte Wohngebiet noch rücksichtslos, erklärte das Verwaltungsgericht Stuttgart heute seinen Beschluss vom 20. August.

Kinder dürfen Krach machen. Foto: horrigans / flickr (CC BY-NC 2.0)
Kinder dürfen Krach machen. Foto: horrigans / flickr (CC BY-NC 2.0)

Einen Eilantrag gegen den Bau zweier Kitas hatten sieben Anwohner aus Bad Cannstatt in Stuttgart gestellt. Sie haben inzwischen Beschwerde in Mannheim beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Immer mal wieder gebe es Klagen dieser Art gegen Spiel- und Bolzplätze sowie Kindergärten, sagte Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler. Zwar müsse immer im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich müsse Kinderlärm aber als sozial angemessen hingenommen werden, erklärte Zeitler. Basis dafür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, das seit 2011 festschreibt, dass der Lärm spielender Kinder keine relevante Störung darstellt.

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In dem konkreten Fall in Bad Cannstatt sollen in den Einrichtungen 80 Kinder bis sechs Jahre betreut werden. dpa

Zum Bericht: „Kinderfreundlichkeit: Deutschland bleibt am unteren Ende“

 

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