Auch Tochter von Baptisten muss an Sexualkunde teilnehmen

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MINDEN. Die Tochter einer strenggläubigen Baptisten-Familie muss nach einem Urteil am Sexualkundeunterricht einer Grundschule im ostwestfälischen Salzkotten teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13. September festgestellt.

Die 8. Kammer bestätigte die Entscheidung der Schule. Sie sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Teilnahme an Sexualkunde für die Tochter der Kläger zumutbar gewesen sei. Für behauptete gesundheitliche Belastungen gebe es keine Anhaltspunkte.

Die Familie hatte vergeblich die Befreiung vom Unterricht beantragt, da der Unterricht ihren religiösen Überzeugungen widerspreche. Schon nach der ersten Unterrichtsstunde sei ihr Kind erheblich verstört gewesen, weil «eklige» Dinge angesprochen worden seien, hatte die Familie argumentiert.

Die Kläger hatten bereits zuvor an höherer Stelle juristische Niederlagen hinnehmen müssen. Sie hatten wegen ihrer älteren Kinder ohne Erfolg nach Ausschöpfung des Rechtswegs den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, nachdem gegen den klagenden Vater wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht 40 Tage Erzwingungshaft verhängt worden waren.

«Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht und an Schulveranstaltungen wie etwa Karnevalsfeiern und Theaterstücken ist seit Jahren ein ständiger Konfliktherd zwischen Angehörigen der örtlichen Baptistengemeinde und der katholischen Grundschule», erklärte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 8 K 1623/12). dpa

Zum Bericht: „Grundsatz-Urteil: Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Mädchen“

 

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Reinhard
10 Jahre zuvor

In anderen Medien wurde berichtet, dass unter der früheren Schulleitung der (übrigens katholischen) Schule der Konflikt nicht so eskaliert war.
Die Baptisten lügen halt nicht. Andere werden einfach mal krank.