OLDENBURG. Wenn Kinder sich gegen den Besuch einer öffentlichen Schule sträuben, reicht es nicht aus, wenn die Eltern den Unterricht zu Hause übernehmen.
Das Jugendamt darf die Schulpflicht für Schulverweigerer durchsetzen. Das gilt insbesondere, wenn die Eltern das Kind nicht zur Schulpflicht motivieren, sondern die Schulverweigerung akzeptieren. Das teilt die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mit und beruft sich auf einen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: 8 UF 75/12 – news4teachers berichtete), in dem die Mutter ihren elfjährigen Sohn zu Hause unterrichtete, weil dieser sich schon seit Beginn seiner Schulzeit dagegen gesträubt hatte, eine öffentliche Schule zu besuchen.
Zwar verfügte der Junge über einen altersgerechten Wissensstand, aber die Richter bezweifelten, dass die Mutter auch künftig alle Fächer adäquat unterrichten könne. Dem Kind wären so die Bildungsinhalte einer weiterführenden Schule vorenthalten worden. Deshalb wurde den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten entzogen und dem Jugendamt übertragen. (dpa)
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