Erfundene Vergewaltigung: Verurteilte Lehrerin geht in Berufung

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OSNABRÜCK/DARMSTADT. Neben Ihrer Haftstrafe wegen unberechtigter Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen Kollegen, droht einer 48-jährigen Lehrerein nun auch noch ein Zivilprozess um Schadenersatzansprüche.

Nach der langen Haftstrafe wegen einer erfundenen Vergewaltigung hat eine verurteilte Lehrerin Revision eingelegt. Das Landgericht Darmstadt hatte das vermeintliche Opfer wegen der folgenschweren Lüge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 48 Jahre alte Frau hatte in einem Prozess 2002 nach Ansicht der Kammer einem Kollegen zu Unrecht eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mann wurde verurteilt und musste die gesamte Strafe absitzen, bevor er in einem weiteren Prozess nachträglich freigesprochen wurde. Er starb 2012.

Justizia. Foto: Florentine / pixelio.de
Wegen schwerer Freiheitsberaubung war die Lehrerin verurteilt worden, die ihren Kollegen mit einer erfundenen Vergewaltigung ins Gefängnis gebracht hatte. Foto: Florentine / pixelio.de

Da die Tochter des Justizopfers nach dem Fehlurteil 80 000 Euro Schadenersatz fordert, kommt auf die verurteilte Frau zudem ein Zivilprozess zu. Die Tochter habe am Landgericht Osnabrück eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher zu einem entsprechenden Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Das Verfahren soll am 11. Oktober beginnen.

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Der Lehrer hatte stets seine Unschuld beteuert und wurde im Jahr 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er starb ein Jahr später im saarländischen Völklingen an Herzversagen.

Die Tochter fordere nun ein «angemessenes Schmerzensgeld», schrieb die Zeitung. Die Zuständigkeit des Osnabrücker Landgerichts ergibt sich daraus, dass die Beklagte ihren Wohnsitz im Kreis Osnabrück hat. Bislang ist erst ein Termin angesetzt. (dpa)

Zum Bericht: Vergewaltigung durch einen Kollegen erfunden: Lehrerin muss fünfeinhalb Jahre in Haft

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2 Kommentare
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Bergsteigereintopf
10 Jahre zuvor

Das Schlimmste wird wohl die nun verlorene Gymnasiallehrerpension sein. Na ja unrecht Gut gedeiht nicht gut.

Bergsteigereintopf
10 Jahre zuvor

UJnd die schöne Pension ist dann auch weg.