Einwanderer klagen gegen zu hohen Ausländer-Anteil in der Klasse – abgewiesen

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BERLIN. Weil ihre Klasse einen Anteil von 63 Prozent nichtdeutschen Kindern gehabt habe, hatten drei Berliner Gymnasiasten gegen den Berliner Senat geklagt, nachdem sie die Probezeit nicht bestanden hatten. Das Verwaltungsgericht sieht jedoch keine diskriminierende Situation und wies die Klage ab.

Berliner Schüler können nach einem Urteil nicht beanspruchen, dass ihre Klassen nur einen geringen Anteil von Einwandererkindern haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach Klagen dreier türkisch- und arabischstämmiger Schüler am Donnerstag entschieden (Az.: VG 3 K 269.12, 3 K 270.12 und VG 3 K 271.13). Die Schüler eines Gymnasiums im Bezirk Neukölln hatten sich benachteiligt gefühlt, weil viele Mitschüler Deutsch nicht als Muttersprache haben. Sie hatten damit ihre schlechten Noten begründet. Die Verwaltungsrichter entschieden jedoch, dass durch den hohen Anteil von 63 Prozent Nicht-Muttersprachlern keine diskriminierende Situation entstanden sei. Gegen die Urteile ist ein Berufungsverfahren möglich.

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Justitia
Schüler haben keinen Anspruch auf einen geringen Ausländeranteil in ihrer Klasse urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Kläger hatten das Probejahr nicht bestanden und hatten mit der Klage ihre Versetzung erzwingen wollen. Sie hatten argumentiert, dass in Parallelklassen der Migrantenanteil lediglich 13 Prozent betrug. Die Richter verwiesen aber darauf, dass in einer solchen Klasse noch mehr Schüler das Probejahr nicht bestanden, in einer anderen Klasse mit vergleichbar hohem Anteil von Zuwandererkindern hingegen weniger. (dpa)

Zum Bericht: Zu viele Ausländer-Kinder in der Klasse? Einwanderer-Familien klagen

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