GEW Sachsen: Studiengebühren für Langzeitstudenten nicht verhältnismäßig

0

DRESDEN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Sachsen hat in einer Mitteilung die vor einem Jahr eingeführten Studiengebühren für Langzeitstudenten als nicht verhältnismäßig bezeichnet. Der juristische Dienst des Sächsischen Landtages habe nun in einer Studie bestätigt, dass mehrere von der GEW vor der Einführung geäußerte Kritikpunkte am Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zutreffend gewesen seien.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Das Sächsische Hochschulgesetz sah bereits vor der Novellierung vor, dass Prüfungen als nicht bestanden galten, sofern Studierende die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester berschreiten. Anders ausgedrückt: Es kann an den sächsischen Hochschulen gar keine ‚Bummelstudierenden‘ geben. Die GEW kritisiert beständig jede Form von Studiengebühren, insbesondere aber die ins Hochschulgesetz aufgenommene Langzeitstudiengebühr, welche eine doppelte Sanktion darstellt, sowie die Studiengebühren für ausländische Studierende.“

„Das Ergebnis des juristischen Dienstes des Landtags lässt für die GEW nur eine Schlussfolgerung zu: Die Gebühren müssen umgehend wieder aus dem Gesetz gestrichen werden“, so Marco Unger, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Sachsen. Die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Freiheit von Forschung und Lehre dürfe auch vom Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz nicht eingeschränkt werden, so laute die Feststellung des juristischen Dienstes. Dieser moniere damit die beschlossene Möglichkeit, Professuren als Forschungs- oder Lehrprofessuren auszugestalten.

„Forschung und Lehre sind zwei Seiten einer Medaille. Spitzenforschung muss die gewonnen Erkenntnisse immer auch in der Hochschullehre vermitteln, dies ermöglicht einen wissenschaftlichen Diskurs, der zu neuen Erkenntnissen führt“, kommentiert Torsten Steidten, Vorsitzender des Bezirksverbandes Hochschule und Forschung der GEW Sachsen.

Zum heutigen Jahrestag der Gesetzesverabschiedung fordert die GEW Sachsen die Staatsregierung des Freistaates auf, umgehend einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorzulegen und in einen konstruktiven Dialog mit den Gruppenvertretungen und den Gewerkschaften über ein partizipatives Hochschulgesetz einzutreten.

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments