Eine katholische Schule darf einen muslimischen Schüler ablehnen, wenn …

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PADERBORN. Eine katholische Schule im westfälischen Paderborn darf einen muslimischen Schulanfänger ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilbeschluss entschieden. Es bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden.

Ein bisschen katholische Religion muss an einer katholischen Grundschule schon sein, urteilte das Gericht.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Ein bisschen katholische Religion muss an einer katholischen Grundschule schon sein, urteilte das Gericht. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Wie das OVG mitteilte, hatten sich die Eltern bei der Schulanmeldung im November 2012 geweigert, den im Anmeldebogen formulierten ausdrücklichen Wunsch nach einer Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten zu unterschreiben. Aus diesem Grund lehnte der Schulleiter die Aufnahme ab.

Die Eltern hatten laut Gericht in dieser Forderung der Grundschule einen «Verfassungsbruch» und ein «Aufdrängen» der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht gegenüber Andersgläubigen gesehen. Außerdem habe die Bonifatiusschule ihren Charakter als Bekenntnisschule verloren, weil nur weniger als die Hälfte ihrer Schüler katholisch seien. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

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Das Gericht stellte klar: Der Leiter einer Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers von einem Einverständnis seiner Eltern mit der Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten dieses Bekenntnisses abhängig machen (Az.: 19 B 1042/13). Beide Forderungen fänden ihre Grundlage in den schulrechtlichen Vorschriften über den Religionsunterricht und die Bekenntnisschulen.

Eine Bekenntnisgrundschule verliere diese Eigenschaft auch nicht allein durch einen deutlichen Rückgang bekenntnisangehöriger Schüler. Vielmehr erfordere dies eine förmliche Änderung der Schulart durch entsprechenden Ratsbeschluss des kommunalen Schulträgers. dpa

Zum Bericht: „Muslime beklagen Islamlehrermangel wegen Kopftuchverbot“

 

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