Baden-Württemberg will neues Hochschulrecht gegen Plagiate bei Doktorarbeiten

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STUTTGART. Abkupfern bei einer Doktorarbeit à la Guttenberg soll schwieriger werden. Grün-Rot unternimmt dazu erste Schritte. Das wird im neuen Hochschulgesetz geregelt.

Nach den jüngsten Schummeleien bei Doktorarbeiten verschärft Baden-Württemberg die Regeln. Als erstes Bundesland will der Südwesten mit einer verbindlichen Betreuungsvereinbarung im neuen Hochschulgesetz sicherstellen, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden, wie Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in Stuttgart erklärte. In der Vereinbarung zwischen dem Doktoranden und dem betreuenden Professor sollen unter anderem die zeitlichen Abläufe der Beratungsgespräche, der Zeitraum für die Korrektur und das Thema Zweitgutachter geregelt werden.

Mit der Vereinbarung stelle sich der Südwesten an die Spitze der Länder, sagte Bauer. Während bisher die Entscheidung über die Annahme zur Promotion von einem einzelnen Professor getroffen wird, soll in Zukunft ein spezieller Ausschuss innerhalb der Fakultät dafür zuständig sein. Ferner soll die schriftliche Arbeit Teil der mündlichen Prüfung werden, um mehr Öffentlichkeit herzustellen. Mit der Betreuungsvereinbarung gehe der Südwesten voran und setze Maßstäbe, sagte der Grünen-Abgeordnete Kai Schmidt-Eisenlohr.

Bauer sagte, mit der Gesetzesnovelle trenne sich die grün-rote Landesregierung vom Leitbild der «unternehmerischen Hochschule». Änderungen sind laut Bauer unter anderem beim Hochschulrat geplant. So wird hier eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent festgelegt. Außerdem soll die Amtszeit begrenzt werden. «Die externen Mitglieder sollen nicht nur aus einem gesellschaftlichen Bereich kommen.» In der Vergangenheit dominierten teilweise Wirtschaftsvertreter.

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Um zukünftig Blockaden bei der Rektorwahl zu vermeiden, wird die Spitze der Universität nun zeitgleich von Senat und Hochschulrat gewählt. Bisher wählte nur der Hochschulrat und der Senat konnte den Bewerber dann bestätigen oder ablehnen, erläuterte Bauer.

Kritik an dem Entwurf kam von Studenten, der Opposition und dem DGB. Der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger warnte davor, dass Hochschulräte bevormundet werden. Dass das Ministerium künftig darüber wachen wolle, dass in dem Gremium «Perspektivenvielfalt» herrsche, rieche stark nach dem Versuch der Einflussnahme. Unzufrieden zeigte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. Er hätte sich vor allem konkrete Vorgaben für eine «plurale Zusammensetzung» der Hochschulräte gewünscht.

Gleichzeitig werden durch die Gesetzesnovelle Kooperationen von Universitäten erleichtert. Zugleich wird es für Asylbewerber und geduldete Ausländer einfacher, ein Studium aufzunehmen. Dasselbe gilt für Menschen ohne allgemeine Hochschulreife. Oliver Schmale/dpa

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