Facebook-Verbot: Nicht alle Bundesländer wollen Lehrer so bevormunden wie Rheinland-Pfalz

1

KARLSRUHE. Mit einem Klick ins Lehrerzimmer? In Rheinland-Pfalz ist das jetzt teilweise verboten. Lehrer dürfen dort über Facebook keinen dienstlichen Kontakt mehr mit ihren Schülern haben. Andere Bundesländer sind da weniger streng.

Ist der Umgang mit sozialen Netzwerken überflüssig oder sogar notwendig, um Schüler auf das Leben vorzubereiten? (Illustration: Birgerking/Flickr CC BY 2.0)
Ist der Umgang mit sozialen Netzwerken im schulischen Alltag so gefährlich, dass es einer formellen Regelung bedarf?(Illustration: Birgerking/Flickr CC BY 2.0)

Privat ja, dienstlich nein: Manche Bundesländer untersagen inzwischen die Lehrer-Schüler-Kommunikation auf Facebook für alle schulischen Belange. Andere Länder wiederum verzichten zwar auf Regelungen zum Umgang mit der Freundschaftsplattform. Sie appellieren aber an Eigenverantwortung, gesunden Menschenverstand und die Pflicht der Lehrer, Dienstliches aus Facebook herauszuhalten. «Wir gehen die Sache präventiv an», erklärte etwa ein Sprecher der Hamburger Kultusbehörde. Ein schulisches Verbot von Facebook-Freundschaften zwischen Pädagogen und Schülern, wie es jetzt Rheinland-Pfalz beschlossen hat, wollen andere Bundesländer aber nicht.

In Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland gilt weiter: Es gibt ein dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer. Privat dürfen sie dort aber aktiv sein und sich auch mit Schülern befreunden. Ein bayerischer Ministeriumssprecher betont jedoch: «Wir raten zu einem defensiven Umgang.» Der Stuttgarter Kultusminister Andreas Stoch (SPD) rät sogar: «Freundschaftsanfragen via Facebook oder andere Soziale Medien würde ich als Lehrer konsequent ablehnen.» Sachsen arbeitet derzeit an einer ähnlichen Regelung wie Bayern.

Für Pädagogen in Nordrhein-Westfalen gilt in sozialen Netzwerken schlicht die allgemeine Dienstordnung. Das heißt, sie müssen sich «amtsangemessen verhalten». Kommunikation in sozialen Netzwerken ist also erlaubt, professionelle Distanz wird vorausgesetzt. Das Bildungsministerium in Kiel erwartet ebenso wie Thüringen von seinen Lehrern, dienstliche Kommunikation über Facebook zu unterlassen.

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen betonen die Eigenverantwortung der Lehrkräfte und sehen von einer Regelung ganz ab. «Grundsätzlich setzt Niedersachsen auf einen eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Umgang durch Lehrkräfte und Schulleitungen mit den sogenannten sozialen Netzwerken», sagte ein Ministeriumssprecher in Hannover. Der Einsatz sozialer Netzwerke im schulischen Umfeld liege im eigenen, pädagogisch verantwortungsbewussten Ermessen der Schule beziehungsweise der Lehrkraft, hieß es aus Schwerin.

Auch Hessen will kein Facebook-Verbot für Lehrer. Schüler und Lehrer dürften über das Netzwerk befreundet sein, sagt das dortige Kultusministerium. «Aber viele Lehrerinnen und Lehrer halten in dieser Frage ohnehin Distanz.» Auch Berlin vertraut seinen Pädagogen. Die Lehrer sollten soziale Netzwerke – wenn überhaupt – allein für Informationen nutzen, hieß es.

Dem Kultusministerium in Sachsen-Anhalt sind bislang keine Fälle bekannt sind, in denen private «Freundschaften» zwischen Lehrern und Schülern zu Problemen führten. Soziale Netzwerke würden nicht zum Unterricht eingesetzt und auch nicht für Absprachen genutzt. Im Frühjahr 2014 will das Ministerium Lehrkräfte, Schüler sowie Eltern Informationen an die Hand geben, um weiter zu sensibilisieren.

Rheinland-Pfalz will bei Facebook nichts dem Zufall überlassen. Dienstliche Online-Freundschaften sind ebenso untersagt wie das Nutzen des Netzwerks als Lernplattform. Die Trennung sei auch nötig, weil der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule mit dem Geschäftsmodell von Facebook – einer Auswertung persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke – nicht zu vereinbaren sei, hieß es zur Begründung.

Aus Sicht des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch ist solch eine dienstliche Anweisung auch in anderen Bundesländern zwingend geboten.  Ronellenfitsch: «Im Schulbereich haben soziale Netzwerke nichts zu suchen, weil die so sozial gar nicht sind.» Sie vermarkteten Informationen der Nutzer als Ware und zögen daraus einen wirtschaftlichen Nutzen.

Aber ist Facebook nicht enorm praktisch, um etwa Lerntreffen zu organisieren? «Praktisch bedeutet noch nicht einen Zwang, das zu nutzen. Und es gibt viele, die da eine gewisse Skepsis haben. Und die werden dann in ein Medium hineingezwungen, das in seinen Auswirkungen noch nicht voll überschaubar ist», sagte der Datenschutz-Experte.  Wenn sich Schüler untereinander bei Facebook austauschten, könne ihnen das niemand untersagen. Aber soziale Netzwerke dürften nicht einziges Informationsmedium in schulischen Angelegenheiten sein. Lehrer dürften also darüber nicht mitteilen, dass Unterricht ausfällt oder via Facebook Krankmeldungen annehmen.

Der Lehrerverband VBE in Rheinland-Pfalz sieht das Verbot für den schulischen Facebook-Kontakt
zwischen Lehrern und Schülern kritisch. «Es ist eine eindeutige Bevormundung der Kolleginnen und Kollegen», sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Alexander Stepp. Der Verband gehe angesichts von Risiken zwar kritisch mit dem Sozialen Netzwerk Facebook um. Aber: «Die neuen Medien müssen auch genutzt werden.» Er riet seinen Lehrerkollegen zu «professioneller Distanz». dpa

Fragen und Antworten zum Facebook-Verbot in Rheinland-Pfalz: Drohen bei Verstößen Strafen?

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Torsten Fink
10 Jahre zuvor

Blödsinn! Wenn ich in RLP tätig wäre hieße das also, dass ich einem Schüler, der auf FB eine Frage hat, sagen müsste: Hier nicht, schreib nochmal auf WhatsApp! Eine solche Anweisung würde ich einfach mal ignorieren.