Lindner: Rot-Grün fährt die Inklusion vor die Wand

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DÜSSELDORF. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes für den gemeinsamen Schulunterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in Nordrhein-Westfalen mahnt der Landesvorsitzende der FDP, der designierte neue Bundesvorsitzende der Liberalen, Christian Lindner, die rot-grüne Landesregierung zur Umsicht. „Ich fürchte, dass dieses Schlüsselprojekt großen Schaden nimmt“, sagte Lindner der in Bielefeld erscheinenden „Neuen Westfälischen“.

Warnt davor, die Kosten der Inklusion auf die Kommunen abzuwälzen: FDP-Hoffnungsträger Christian Lindner. Foto: Dirk_Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)
Warnt davor, die Kosten der Inklusion auf die Kommunen abzuwälzen: FDP-Hoffnungsträger Christian Lindner. Foto: Dirk_Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)

Rot-Grün vernachlässige bei der schulischen Inklusion die Schwächsten der Gesellschaft, „nämlich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“, sagte Lindner. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) handelten zu Lasten der Schwächsten des Staates, „nämlich der Kommunen“. Die Finanzierung sei völlig offen. „Wir sind für Inklusion“, betonte Lindner. „Aber die Voraussetzungen müssen stimmen – manchmal dient die Förderschule dem Kindeswohl besser.“

Tatsächlich wurde auch heute noch um eine Einigung mit den die Kostenlasten fürchtenden Kommunen gerungen – bislang offenbar ohne Ergebnis. Dabei tickt die Uhr: Am Mittwoch soll das umstrittene Gesetz zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung verabschiedet werden. Die über Wochen geführten Gespräche mit den Landtagsfraktionsspitzen von SPD und Grünen hätten keine Fortschritte in der Frage ergeben, sagte der Schul-Experte des nordrhein-westfälischen Landkreistages, Reiner Limbach. Bislang gebe es noch immer kein Konsenspapier der Regierungsfraktionen und der kommunalen Spitzenverbände.

Die Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule verankern. Die Kommunen sehen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf sich zukommen und verlangen einen Ausgleich vom Land. Die Landesregierung hält den Anspruch für unbegründet. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) argumentiert, das Gesetz bürde den Kommunen keinesfalls neue Aufgaben auf, weil sie gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung schon seit Jahrzehnten gestalteten.

«Das Gesetz muss mit einer Regelung ausgestattet werden, dass einen Nachweis der Mehrkosten sichert», forderte Limbach. Ein Korridor für einen Kompromiss könne sich ergeben, wenn das Gesetz erst zum 1. August 2014 in Kraft trete. Bis dahin könnte eine Arbeitsgruppe Folgekosten ergebnisoffen prüfen. Wenn eine solche Klausel im Gesetz verankert würde, wäre die Verhandlungstür nicht zugeschlagen, erläuterte Limbach.

Laut Konnexitätsausführungsgesetz steht den Kommunen ein finanzieller Ausgleich für neue oder wesentlich veränderte Aufgaben zu, deren Kosten landesweit über 4,5 Millionen Euro liegen. Wenn es in den letzten Stunden vor Verabschiedung des Gesetzes keine Kompromisslinie mehr gibt, könnten die Kommunen auch gegen das neue Gesetz klagen. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: NRW-Inklusionsgesetz bleibt bis zuletzt umkämpft

 

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