Moratorium beschlossen – Schulen auf dem Land sollen nicht mehr geschlossen werden

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DRESDEN. Die Schule soll im Dorf bleiben: Sachsen will jetzt dafür sorgen, dass für Kinder auf dem Land der Schulweg nicht zu lang wird. Gesetzeskraft hat der Landtagsbeschluss aber noch nicht.

Im ländlichen Raum in Sachsen sollen bis auf weiteres keine Grund- oder Oberschulen mehr wegen sinkender Schülerzahlen geschlossen werden. Das hat der Landtag am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen. Die Abgeordneten stimmten einem Vorschlag von Kultusministerin Brunhild Kurth (parteilos) und Agrarminister Frank Kupfer (CDU) zu, den beide kurz vor den Bundestagswahl im September als Moratorium vorgestellt hatten.

Hier, auf dem Berg Schauinsland, gibt es Gehöfte - und die kleinste Schule Baden-Württembergs. Foto: Meroth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Zwergschule auf dem Land: Die kleinste Schule Baden-Württembergs auf dem Berg Schauinsland hat zurzeit elf Schüler. Foto: Meroth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Das Schulgesetz wird aber nicht sofort geändert. Die Opposition scheiterte mit entsprechenden Vorschlägen an der CDU/FDP-Mehrheit im Landtag. Nach Ansicht der CDU braucht eine Gesetzesänderung Zeit und kann erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Dabei sollen dann die Themen Inklusion von benachteiligten Schülern, Lernmittelfreiheit und die Umwandlung der Mittel- zur Oberschule berücksichtigt werden.

Ein Moratorium sei lediglich eine politische Willenserklärung, die keine Rechtssicherheit für die Schulstandorte schaffe, kritisierte dagegen die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Eva-Maria Stange, «schon gar nicht über die Landtagswahlen 2014 hinaus».

Das Konzept sieht zum Erhalt der Grundschulen auf dem Lande auch jahrgangsübergreifenden Unterricht für die ersten und zweiten sowie die dritten und vierten Klassen vor. Außerdem könnten sich kommunale Schulträger durch Kooperationen unterstützen. Beides ist bereits jetzt möglich, wird aber bisher nicht genutzt. Oberschulen sollen künftig auch einzügig betrieben werden können. Nach geltendem Schulgesetz muss es mindestens zwei Klassen mit 40 Schülern pro Jahrgang geben. Ferner könnten benachbarte ein- und zweizügige Oberschulen dann in einem «Tandem-Betrieb» für den Erhalt von Schulstandorten sorgen. dpa

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