NRW-Inklusionsgesetz bleibt bis zuletzt umkämpft

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DÜSSELDORF. Die Mindestschülerzahl für Förderschulen soll nach dem Inklusionsgesetz in NRW künftig bei 112 liegen. Im nordrhein-westfälischen Landtag warnte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann davor, das Netz der Förderschulen irreparabel zu zerschlagen.

Die CDU-Opposition will kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes an diesem Mittwoch noch einen Änderungsantrag in den Landtag einbringen. Das von Rot-Grün veranschlagte Tempo für die Inklusion sei zu hoch und Qualitätsstandards fehlten, kritisierte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann.

Karl-Josef Laumann
„Es ist auch gerecht, Unterschiedliches unterschiedlich zu bearbeiten“. Karl-Josef Laumann CDU-Fraktionschef im nordrhein-westfälishen Landtag. Foto: Volker Zierhut, CDU-Fraktion NRW

Die Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule verankern. Mit den Kommunen laufen aber noch Gespräche über die umstrittene Finanzierung. Die Regierung sieht keine Verpflichtung, den Kommunen einen Ausgleich für die Aufgabe zu zahlen. Für die CDU steht ein solcher Anspruch hingegen außer Frage.

Bei den Abschlussberatungen im Schulausschuss hatten alle drei Oppositionsfraktionen der Koalition in dieser Woche vorgeworfen, ihr Gesetz ohne Klärung wichtiger Sach- und Finanzfragen durchzupeitschen. Falls es zu keiner Einigung mit den Kommunen kommt, drohen Klagen. Mit dem Gesetz setzt die Landesregierung die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Auch die CDU sei für den schrittweisen Rechtsanspruch ab dem nächsten Jahr, stellte Laumann klar. Die Landesregierung habe aber nicht das Geld und das Personal zur Verfügung, um ihre Ziele mit Qualität zu erreichen. Für einige Zeit müssten Doppelstrukturen von Regel- und Förderschulen finanziert werden, sagte Laumann.

Er warnte davor, das Netz der Förderschulen irreparabel zu zerschlagen. Auch für Sondersysteme gebe es gute Gründe. «Es ist auch gerecht, Unterschiedliches unterschiedlich zu bearbeiten.» Er könne sich nicht vorstellen, dass sich ein schwer lernbehindertes Kind in einer Abiturklasse wohlfühle. «Förderschulen geben auch Sicherheit.»

Nach den Plänen der Landesregierung soll die Mindestschülerzahl einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen künftig 144 betragen – sofern sie Primarstufe und Sekundarstufe I umfasst – und 112, wenn sie nur die Sekundarstufe I anbietet. Die Mindestgrößen der übrigen Förderschulen liegen teilweise deutlich darunter. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte aber bereits versichert, damit drohe nicht jeder kleinen Förderschule automatisch das Aus, sondern den Gemeinden blieben Gestaltungsspielräume.

Falls die Regierung sich nicht auf die Änderungsvorschläge der CDU einlasse, werde die CDU das Gesetz ablehnen, obwohl sie ebenfalls für die Inklusion sei, kündigte Laumann an. Die Regierungsfraktionen können ihre Novelle aber mit rot-grüner Mehrheit durch den Landtag bringen.

Sie wollen im nächsten Jahr rund 1200 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion bereitstellen. Bis zum Schuljahr 2017/18 soll die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen für inklusiven Unterricht auf über 3200 steigen. Bis dahin könnte sich die Inklusionsquote in NRW auf 50 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verdoppelt haben. (dpa)

Der Gesetzentwurf

Beschlussempfehlung und Bericht des Schulausschusses

zum Bericht: Nach Druck der Lehrerverbände: NRW-Gesetz zur Inklusion wird verschoben

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2 Kommentare
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Gerald
10 Jahre zuvor

Zitat: “ Im nordrhein-westfälischen Landtag warnte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann davor, das Netz der Förderschulen irreparabel zu zerschlagen.“
Wer sagt denn, dass dies nicht genau die Absicht der rot-grünen Regierung ist, damit der Weg in die Inklusion unumkehrbar ist?

Reinhard
10 Jahre zuvor

Vermutlich sind auch in NRW die Förderschulen barrierefrei und gut ausgestattet. Ich habe nie verstanden, warum man den Weg nicht andersherum geht und die vorhandenen Förderschulen zu inklusiven Schulen ERWEITERT.