Pilotprojekt zur Inklusion in Brandenburg – GEW kritisiert mangelnde Übertragbarkeit

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POTSDAM. Ziel ist das gemeinsame Lernen – egal, ob behindert oder nicht. Der Weg zur sogenannten Inklusion ist jedoch umstritten. Zudem sorgen die Kosten für Zündstoff.

Das «Pilotprojekt Inklusion» ist aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) derzeit nicht auf alle Schulen übertragbar. «Die Rahmenbedingungen stimmen nicht», sagte der brandenburgische Landeschef Günther Fuchs in Potsdam. Erste Ergebnisse einer Studie, die das Projekt zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Grundschülern begleitet, seien nicht aussagekräftig. «Das System vergleicht sich mit sich selbst», kritisierte Fuchs ein Jahr nach Start des Projektes. Nötig sei aber der Vergleich zu Regelschulen sowie Förderschulen.

Brandenburgs Bildungsministerium bewertet die ersten Erkenntnisse dagegen positiv. Vor allem sei die Befürchtung vieler Eltern widerlegt, dass es zu einem Leistungsabfall komme, sagte eine Ministeriumssprecherin. Im Fach Deutsch seien binnen weniger Monate deutliche Entwicklungen bei Leistungsschwachen Schülern beobachtet worden. Auch im Fach Mathematik gebe es Fortschritte, so das Ministerium. Die Lehrkräfte äußerten sich positiv, vor allem zum Klima im Kollegium und zur Unterstützung durch die Schulleitung.

Standards für Integrationshelfer, die behinderten Schülern helfen, gibt es nicht. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)
Mehr als 600 Lehrer seien in Brandenburg zusätzlich nötig, um Behinderte Kinder in Regelschulen zu integrieren. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)

Die GEW kritisiert eine Mehrbelastung der Lehrkräfte. Es seien eine bessere Personalausstattung und Infrastruktur nötig. «Da muss man ehrlich sagen, was man kann und was man braucht», betonte Fuchs. Im Mittelpunkt müsse der Anspruch eines jeden Kindes auf individuelle Förderung stehen. Zudem sei eine gesellschaftliche Akzeptanz nötig. «Inklusion kann man nicht verordnen. Sie muss gelebt werden.»

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An dem landesweiten Pilotprojekt beteiligen sich seit vergangenem Schuljahr 84 Grundschulen und Oberschulen mit Grundschulteil. Dabei sollen die Erfahrungen von Regelschulen gesammelt werden, an denen auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Hintergrund ist eine UN-Konvention, die die Abschaffung von Sonderschulen und die Integration von Kindern mit hohem Förderbedarf in allgemeinbildende Schulen zum Ziel hat.

Für das Projekt wurden in Brandenburg laut Ministerium 117 Lehrerstellen geschaffen. Nach einer 2012 veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung benötigt das Land in den kommenden Jahren mehr als 600 Lehrer zusätzlich. Den Berechnungen zufolge kämen so 44,4 Millionen Euro Mehrkosten auf das Land zu.

GEW und Opposition bezweifeln, dass Brandenburg entsprechend vorbereitet ist. Die rot-rote Landesregierung sieht eine Entscheidung über ein Inklusionsgesetz mit einem Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht in Grundschulen erst für die nächste Legislaturperiode nach der Landtagswahl 2014 vor. Seit 1991 haben jedoch Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf laut Schulgesetz einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht in allen Regelschulen – sofern vor Ort die Bedingungen stimmen.

Nach der Bertelsmann-Studie haben in Deutschland rund eine halbe Million verhaltensauffällige, lern- oder körperbehinderte Schüler besonderen Förderbedarf. In Brandenburg lernen demnach 38,8 Prozent solcher Kinder gemeinsam mit anderen Schülern. dpa

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stillmann
10 Jahre zuvor

Wie verträgt sich das?:
1) „Nach der Bertelsmann-Studie haben in Deutschland rund eine halbe Million verhaltensauffällige, lern- oder körperbehinderte Schüler besonderen Förderbedarf.“
2) „In Brandenburg lernen demnach 38,8 Prozent solcher Kinder gemeinsam mit anderen Schülern.“

Martin Cuno
10 Jahre zuvor

„Hintergrund ist eine UN-Konvention, die die Abschaffung von Sonderschulen und die Integration von Kindern mit hohem Förderbedarf in allgemeinbildende Schulen zum Ziel hat.“ Dies ist eine Fehlinformation; die UN-Konvention macht keine Aussage dazu, in welcher Form von Schule der Anspruch eines Kindes mit Behinderung auf Bildung (dies der Inhalt des einschlägigen Art. 24) zu realisieren ist. Hintergrund der Fehlinformation ist die unsägliche ideologisch-missbräuchliche Entstellung der UN-Konvention durch eine selbsternannte „Inklusions“-Bewegung.

Ursula Prasuhn
10 Jahre zuvor
Antwortet  Martin Cuno

Volle Zustimmung, Herr Cuno! Es ist genauso, wie Sie sagen. Hier wird tatsächlich mit der UN-Konvention Missbrauch betrieben und viele gehen dieser Täuschung auf den Leim, an der bestimmte Parteien, die mächtige GEW und tonangebende Medien maßgeblich beteiligt sind.
Für Gegner der Inklusions-Ideologie wird es immer schwerer, Bedenken anzumelden, weil dieser Einheitsunterricht so wirkungsvoll mit humanitären und moralischen Geboten umstellt ist, dass jeder schlecht dasteht, der sich über sie hinwegsetzt und für die betroffenen Kinder weiterhin Förderschulen wünscht.

Beate S.
10 Jahre zuvor
Antwortet  Martin Cuno
realo
10 Jahre zuvor

Mir ist noch immer schleierhaft, wie sich ein so lebensfremdes Konzept wie das inklusive Lernen oder überhaupt die Gesamtschulen gegen jeden gesunden Menschenverstand durchsetzen konnten. Da müssen doch viele Leute geschlafen oder geschwiegen haben.