Privatschulen sind bundesweit stark nachgefragt

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POTSDAM. Schulen in freier Trägerschaft sind bei Eltern und Schülern beliebt wie noch nie. Aber vor allem in den neuen Ländern liegen die Landesregierungen auf Kürzungskurs.

Schulen in freier Trägerschaft sind bundesweit stark nachgefragt. Aktuell besucht jeder zwölfte Schüler eine Privatschule. Das seien knapp eine Million Kinder und Jugendliche, teilte der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP)  in Potsdam mit. Besonders Brandenburg habe im Schuljahr 2012/13 bei den Schülerzahlen stark zugelegt. Hier konnte ein Zuwachs um 6,2 Prozent auf 20 533 Kinder und Jugendliche verzeichnet werden.

Platz zwei belegt mit einem Plus von 4,6 Prozent Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Schüler besuchen in Nordrhein-Westfalen eine Privatschule. Insgesamt sind es 164 340.

Zwischen Elbe und Oder besuchen 8,8 Prozent der Schülerschaft die Privatschulen; in Berlin sind es sogar 9 Prozent. Wie aus einer vom VDP in Auftrag gegebenen Umfrage hervorgeht, würden sogar 30 Prozent brandenburgischer Eltern ihre Kinder in eine Schule in freier Trägerschaft geben.

«Freude und Trauer liegen aber in Brandenburg dicht beieinander», erklärte VDP-Landeschef Thomas Enkelmann. Trotz großer Nachfrage müssten Privatschulen vom Land erhebliche Kürzungen hinnehmen. «Bis zum Schuljahr 2014/15 werden uns 50 Millionen Euro staatlicher Finanzmittel gekürzt.» Gegen diesen «herben Einschnitt» sei eine Normenkontrolle beim Landesverfassungsgericht anhängig.

«Wir erwarten Anfang 2014 eine Entscheidung», sagte Enkelmann. Der VDP-Landeschef sieht nach dem jüngsten sächsischen Urteil gute Erfolgsaussichten, dass die Kürzungen rückgängig gemacht werden. Im Freistaat wurden Kürzungen bei freien Schulen als verfassungswidrig eingestuft. Auch in Thüringen wird mit juristischen Mittel gegen die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots geklagt.

Des weiteren sieht Enkelmann eine Benachteiligung von Privatschulen darin, dass sie vom Zehn-Millionen-Euro-Topf des Landes für den Aufbau einer Lehrer-Vertretungsreserve ausgenommen seien. Hiergegen würden auch rechtliche Schritte geprüft. dpa

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