Neues Honorarkräfte-Urteil kann für Niedersachsen teuer werden

0

GÖTINGEN/HANNOVER. An niedersächsischen Ganztagsschulen arbeiteten jahrelang Honorarkräfte auf Grundlage von rechtswidrigen Verträgen. Jetzt hat eine pädagogische Mitarbeiterin mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Göttingen Erfolg.

Ein Urteil des Göttinger Arbeitsgerichts zur Betreuung an Ganztagsschulen könnte für das Land teuer werden. Der Fall aus der Gemeinde Gleichen bei Göttingen sei zwar ein Sonderfall, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eberhard Brandt, Brisanz liege aber in der Urteilsbegründung.

Nachdem schon Nachzahlungen in die Rentenkasse für die Honorarkräfte fällig geworden sind, drohen dem Land Niedersachsen jetzt weitere Kosten bei der Umstellung der rechtswidrigen Honorarverträge. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Nachdem schon Nachzahlungen in die Rentenkasse für die Honorarkräfte fällig geworden sind, drohen dem Land Niedersachsen jetzt weitere Kosten bei der Umstellung der rechtswidrigen Honorarverträge. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Geklagt hatten acht pädagogische Mitarbeiterinnen, die an einer Grundschule für die Vormittagsbetreuung vom Land und für die Nachmittagsbetreuung von einem Kooperationspartner eingestellt waren. Bei der Vertragsumstellung wollte ihnen das Land nicht mehr die Stunden für die Vor- und Nachbereitung bezahlen, wie es der Kooperationspartner bisher dank Unterstützung der Gemeinde gemacht hatte.

Das Arbeitsgericht gab in einem Fall der Klage statt, weil es sich nach seiner Auffassung um eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung gehandelt hat. Die Frau habe zwar einen Vertrag mit dem Kooperationspartner abgeschlossen, das Land sei aber weisungsbefugt gewesen, erläuterte Arbeitsgerichtsdirektor Achim Schlesier. Dem Urteil zufolge muss die Frau daher keine Gehaltseinbußen bei der Vertragsumstellung hinnehmen.

Das Land kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Ein Sprecher des Kultusministeriums sagte, dass über weitere Rechtsmittel entschieden werde, wenn die Urteilsbegründung vorliegt und ausgewertet wurde. Das sei nicht vor Beginn des nächsten Jahres. «Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings kaum von einer Klagewelle auszugehen, da es sich um eine besondere Fallkonstellation handelt», sagte der Sprecher.

Das Ministerium arbeitet dem Sprecher zufolge derzeit die rechtswidrigen Kooperationsverträge Schritt für Schritt ab und bietet den Mitarbeitern rechtssichere Arbeitsverträge auf tariflicher Grundlage als Landesbedienstete an. (dpa)

Zum Bericht: Niedersachsen: Mehr als 2,3 Millionen Euro Nachzahlungen an die Rentenversicherung

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments