Streit um Fahrtkosten für Schulweg – Verfassungsbeschwerde scheitert

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KOBLENZ. Die Eltern eines Waldorfschülers sind in  Rheinland-Pfalz mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung der Fahrtkostenerstattung für den Schulweg gescheitert. Sie hätten vorher den Weg über die Verwaltungsgerichte nehmen müssen, teilte der Verfassungsgerichtshof am Freitag in Koblenz mit (Az. VGH B 23/13). Die Eltern möchten die kompletten Fahrtkosten für den Schulweg ihres Kindes erstattet bekommen. In Rheinland-Pfalz werden aber bei Waldorf- oder anderen Privatschülern nur die Kosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule – unabhängig von der Schulart – vom Kreis oder der Stadt übernommen.

Justitia
Die Eltern sind in diesem Fall an Formalia gescheitert. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Eltern müssen seit Januar 2012 daher monatlich 42,20 Euro selbst bezahlen. Ihrer Meinung nach verstößt diese Reglung auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. dpa

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