Hochschulen verschärfen Protest gegen Rot-Grün – Klagen drohen

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DÜSSELDORF. Nach Inklusion und Beamtenbesoldung steht ein weiteres Gesetz der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unter dem Dauerfeuer der Betroffenen: die Hochschulnovelle. Die Regierung will mehr Durchgriffsrechte, die Hochschulen fürchten um die Freiheit der Wissenschaft.

Die Hochschulen verschärfen ihren Widerstand gegen das geplante neue Hochschulgesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Universitätsrektoren sehen im Gesetzentwurf neben der Qualität von Forschung und Lehre sogar die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit gefährdet. Wenn das Ministerium seine Vorgaben nicht ändere, werde es mit Sicherheit Klagen Betroffener geben, warnten Vertreter der Landesrektorenkonferenz (LRK) in Düsseldorf.

In der vergangenen Woche hatten bereits die Hochschulräte der Universitäten und Fachhochschulen gefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die rot-grüne Regierung will mehr Planungs- und Durchgriffsrechte in der Wissenschaftspolitik. Das neue Gesetz soll im Frühjahr in den Landtag eingebracht und zum nächsten Wintersemester wirksam werden.

NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) verteidigte das Vorhaben gegen die massive Kritik. Auch die Hochschulen müssten einen Beitrag zur Schuldenbremse leisten und den Sinn ihrer Ausgaben nachweisen, bekräftigte die Ministerin in der Tageszeitung «Welt». Die SPD-Landtagsfraktion gab der Ministerin Rückendeckung. Im Sinne der Steuerzahler müsse größtmögliche Transparenz Standard werden, teilte Fraktionschef Norbert Römer mit.

Die Rektoren wollen Sparzwang nicht als Argument für ein neues Gesetz gelten lassen. Rechenschaftspflicht werde von niemandem angezweifelt, versicherte die Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Prof. Ursula Gather. Es gebe aber neben dem geprüften Jahresabschluss bereits 25 weitere Berichte. Allen Anfragen – auch nach Rektorengehältern – kämen die Hochschulen nach.

Das Grundgehalt der Hochschulleiter liege zwischen rund 67.000 und 130.000 Euro im Jahr, berichtete der Rektor der Universität Köln, Prof. Axel Freimuth. Ausnahmen seien möglich, um Exzellenz aus der Wirtschaft oder von Elite-Universitäten im Ausland zu gewinnen.

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«Es geht gar nicht um Transparenz, sondern um Eingriffsoptionen für das Ministerium in allen relevanten Angelegenheiten», sagte der Kanzler der Universität Bielefeld, Hans-Jürgen Simm. Bundesweit beispiellos sei der Plan, Hochschulen bereits bewilligte Mittel vorzuenthalten, wenn sie ministeriellen Wünschen nicht nachkommen. Als «Frontalangriff auf die Wissenschaftsfreiheit» bezeichnete Freimuth die Option, einem Fachbereich das Promotionsrecht zu entziehen.

Die Pflicht, schon zu Beginn eines Forschungsvorhabens offenzulegen, wer was in welchem Umfang finanziert, werde Drittmittelgeber aus der Wirtschaft vergraulen, bekräftigten die Rektoren. Sie sehen dadurch in NRW etwa 2500 Arbeitsplätze in der wissenschaftlichen Forschung gefährdet.

Problematisch sei auch die geplante Zivilklausel im neuen Gesetz, die die Hochschulen zu friedlichen Zielen und nachhaltiger Entwicklung verpflichten will. «Hochschulen sind dem Erkenntnisfortschritt verpflichtet», unterstrich Gather. «Ein Hochschulgesetz hat keine Überschriften zu setzen mit gesellschaftlichen Zielen.» Eine verbindliche Zivilklausel könne es wegen der garantierten Wissenschaftsfreiheit nicht geben.

Römer lud ausdrücklich zu konstruktiver Kritik ein und sicherte weitere Gesprächsbereitschaft bis zur Verabschiedung des Gesetzes zu. Die FDP-Opposition sieht die rot-grüne Regierung dagegen in einer Verweigerungshaltung. Der Bund der Professoren an den NRW-Fachhochschulen forderte die Landesregierung auf, ihren erwünschten Einfluss auf die Wissenschaft eindeutiger im Gesetz zu definieren. Er sieht aber positive und notwendige Reformansätze im Gesetzentwurf und mahnte eine sachliche Debatte an. dpa

Zum Bericht: De Maizière verteidigt Militärforschung an Hochschulen – NRW und Brandenburg ändern Hochschulgesetze

 

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Ursula Prasuhn
10 Jahre zuvor

Der entscheidende Satz lautet: «Ein Hochschulgesetz hat keine Überschriften zu setzen mit gesellschaftlichen Zielen.»
Wissenschaftliche Lehre und Forschung müssen frei sein von ideologisch-politischen Vorgaben, wenn die Hochschulen nicht zur Kaderschmiede einer späteren Macht-Elite werden sollen, die demokratische Grundsätze aushöhlt durch pädagogische Gleichschaltung der Meinung.
Meinungsmonopole sind totalitär, – insbesondere dann, wenn sie per Gesetz gefördert werden. Jede funktionierende Demokratie lebt von Meinungsvielfalt und nicht –diktat.