Sachsens Kultusministerin will mehr Geld für Privatschulen aufbringen

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DRESDEN. Eine Dauerbaustelle im Wahljahr soll es nicht werden: Sachsens Kultusministerin Kurth (CDU) will die Finanzen der Privatschulen möglichst schnell aufbessern und holt die freien Träger mit ins Boot. Dann muss aber auch noch der Finanzminister mitziehen.

Die einzige Christdemokratin an der Spitze eines Kultusministeriums in Deutschland: die Sächsin Brunhild Kurth. Foto: Sächsisches Kultusministerium.
Die einzige Christdemokratin an der Spitze eines Kultusministeriums in Deutschland: die Sächsin Brunhild Kurth. Foto: Sächsisches Kultusministerium.

Sachsens Privatschulen sollen so schnell wie möglich zusätzliche Finanzen vom Land bekommen. Kultusministerin Brunhild Kurth will das mit Fördergeld regeln, wie sie nach einem Gespräch mit Vertretern der Schulen ankündigte. Zur Höhe der Finanzen könne noch nichts gesagt werden. Schon in einer Woche werde sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Ministerium und freien Trägern zusammensetzen, um Details für eine Förderrichtlinie zu beraten. «Ich blicke sehr optimistisch auf den weiteren Arbeitsprozess», sagte Kurth.

Mit der Förderung soll die Zeit bis zur Änderung des Privatschulgesetzes überbrückt werden, die das Verfassungsgericht verlangt hatte. Die Arbeitsgruppe werde sowohl an dieser Übergangsregelung als auch an der Erarbeitung des neuen Privatschulgesetzes mitwirken, sagte Kurth. Dieses neues Gesetz solle – wie schon mehrfach angekündigt – zum 1. August 2015 in Kraft treten.

«Das ist ein vernünftiger und akzeptabler Zeitraum», sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Sachsen, Konrad Schneider. Darüber seien sich die Vertreter der Schulen und die Ministerin einig. Auch Schneider nannte mit Blick auf die Übergangsregelung keine Zahlen. «Die Höhe ist noch nicht konkret absehbar.»

Die Arbeitsgruppe wird sich nach Angaben von Ministerin Kurth am Mittwoch kommender Woche erstmals treffen. Zuvor wolle sie mit Finanzminister Georg Unland (CDU) sprechen. Einen Termin dafür gebe es noch nicht. «Ich werde eine Unterstützung aus dem Landtag ganz sicher bekommen und kann gestärkt in die Verhandlungen mit dem Finanzminister gehen», sagte Kurth mit Blick auf die signalisierte Rückendeckung aus den Koalitionsfraktionen CDU und FDP. «Investitionen in unsere Kinder und in die Bildung sind gute Investitionen.»

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Das Finanzministerium wollte sich zu dem Vorschlag zunächst nicht äußern. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Norbert Bläser, rechnet mit einem zweistelligen Millionenbetrag, wenn die Schulen über die Förderrichtlinie einen Ausgleich für den wegfallenden Schulgeldersatz und die seit 2007 eingefrorenen Sachkosten erhalten. Sein CDU-Kollege Lothar Bienst hingegen warnte vor Zahlenspielereien. «Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch niemand seriös sagen, wie viel Geld benötigt wird und woher die Mittel kommen sollen.»

Planmäßig sollen die freien Schulen in diesem Jahr rund 230 Millionen Euro erhalten. Ihre Finanzierung muss bis Ende 2015 neu geregelt werden, hatte das Verfassungsgericht im November entschieden. Der Grund: Die von CDU und FDP im Jahr 2010 beschlossenen Einschnitte verletzten die in der Verfassung garantierte Privatschulfreiheit sowie die Pflicht des Staates zur Förderung dieser sogenannten Ersatzschulen.

Der Streit um die Finanzierung der Privatschulen in Sachsen schwelt nicht erst seit 2010, als CDU und FDP mit dem Landeshaushalt Einschnitte beschlossen. Die fielen damals nach heftigen Protesten allerdings nicht ganz so drastisch wie ursprünglich geplant aus. Dennoch wurde beschlossen, dass etwa Schulgeldzuschüsse für Kinder aus sozial schwachen Familien schrittweise abgeschafft werden. Neu gegründete Schulen bekommen erst nach einer Wartezeit von vier statt nach drei Jahren Zuschüsse. Zudem gelten nun die gleichen Mindestschülerzahlen an freien wie an staatlichen Schulen – werden die bei den Freien unterschritten, wird deren Etat gekürzt.

Schon früher hatten die Träger der Schulen kritisiert, dass die Zuwendungen zu gering seien. So sind die Zuschüsse für Sachkosten – vom Gebäudeunterhalt bis zur Energie – seit 2007 eingefroren. Den Privatschulen wiederum wurde vorgehalten, genau dort Schulen zu gründen, wo staatliche Bildungseinrichtungen wegen zu geringer Schülerzahlen geschlossen wurden. dpa

Zum Bericht: Verfassungsgericht stärkt Privatschulen den Rücken

 

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