Weniger Gehalt als Kollegen: Lehrerin führt Musterprozess vor dem BVG

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MAINZ. Ein Präzedenzfall, der Lehrer an vielen Schulen in ganz Deutschland betrifft? An manchen Schulen in Rheinland-Pfalz leisten Haupt- und Realschullehrer die gleiche Arbeit, verdienen aber nicht gleich viel. Dagegen wehrte sich eine Pädagogin bereits in zwei Prozessen – vergeblich bislang. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kündigte jetzt an, die Lehrerin beim Gang vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG) unterstützen zu wollen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird richtungsweisend sein - so oder so.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird richtungsweisend sein – so oder so. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

 

Die Pädagogin wehrt sich dagegen, dass sie als ausgebildete Hauptschullehrerin an einer so genannten „Realschule plus“ die gleiche Arbeit wie ihre ausgebildeten Realschulkollegen leistet, aber weniger als diese verdient. Die noch jungen „Realschulen plus“ vereinen die früheren Haupt- und Realschulen unter einem Dach.

Die Lehrerin war mit ihrer Klage zwar vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz gescheitert. Das OVG ließ aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die dortige Verhandlung erwartet der VBE im Herbst 2014.

Das Land Rheinland-Pfalz lehnt eine höhere Besoldung der Pädagogin mit Verweis auf ihre Ausbildung ab: Lehrämter seien an bestimmte Befähigungen und nicht bestimmte Tätigkeiten geknüpft. Auch das OVG hielt es für zulässig, während einer Übergangszeit nach Einführung der „Realschulen plus“ an den bisherigen Laufbahnzweigen festzuhalten. Doch müsse zwischen diesen eine Durchlässigkeit gewährleistet werden.

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Der VBE zeigt sich optimistisch, das Verfahren in dritter und letzter Instanz gewinnen zu können. «Der VBE ist überzeugt, dort ein deutliches Zeichen gegen die bestehende soziale Ungleichheit für mehr als 4000 Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz setzen zu können», sagte VBE-Landeschef Gerhard Bold. Womöglich noch für mehr. News4teacher / mit Material der dpa

 

 

 

VBE-Landeschef Bold kritisierte, das Land habe auch nach fünf Jahren noch keine Übergangsregelung in Form einer Wechselprüfung für ausgebildete Hauptschullehrer geschaffen. Erst jetzt werde eine Verordnung vorbereitet. Wenn dann tatsächlich alle betroffenen gut 4000 Pädagogen wechseln wollten, «dann bricht das Landesprüfungsamt zusammen». Außerdem fehlten die Stellen für nachqualifizierte höher besoldete Lehrer. Bold schlug einen Stufenplan für Wechselprüfungen vor, um das formale Problem nach und nach zu lösen.

 

Laut Bildungsministerium sind hier nur rund 3300 Lehrer betroffen. Dass Pädagogen mit unterschiedlicher Ausbildung und Besoldung an denselben Einrichtungen unterrichteten, sei bei den Integrierten Gesamtschulen (IGS) schon seit rund 20 Jahren der Fall – ohne, dass es Proteste gegeben habe.

 

 

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