Kraus: „Streikverbot für Lehrer garantiert Bildungsrecht für Schüler“

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LEIPZIG. Der Deutsche Lehrerverband hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die das Streikverbot für Lehrer bestätigt, begrüßt.

Hält nicht viel vom Streikrecht für verbeamtete Lehrer: Josef Kraus. Foto: Deutscher Lehrerverband
Hält nicht viel vom Streikrecht für verbeamtete Lehrer: Josef Kraus. Foto: Deutscher Lehrerverband

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, betonte: „Es hat schon seine Richtigkeit, dass Lehrer und Staat in einem besonderen Treueverhältnis stehen: Der Staat sorgt dafür, dass die Lehrer ein vernünftiges Auskommen haben, umgekehrt ist die Gegenleistung der Lehrer, dass sie im Interesse der Schüler auf gewisse Rechte verzichten, nämlich zum Beispiel auf das Streikrecht.“

Denn insbesondere die Rechte der Schüler seien durch Streiks betroffen, führte Kraus aus: „Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht, davon abgeleitet bestehen Bildungsrechte der heranwachsenden Generation. In dem Moment, in dem Lehrer streiken dürfen, kann dieses Bildungsrecht nicht mehr eingelöst werden. Was das bedeutet, wissen wir aus Ländern, in denen Lehrerstreiks immer wieder vorkommen – dort wird oft wochenlang der Bildungsbetrieb und manchmal auch der Prüfungsbetrieb lahmgelegt, dies geht besonders zu Lasten der schwächeren Schüler.“

Doch nicht nur das Streikverbot spricht für den Beamtenstatus der Lehrerschaft, stellte Kraus klar: „Lehrer und Lehrerkollegien entscheiden über Laufbahnen und greifen damit also in Grundrechte ein – und der Eingriff in Grundrechte muss Staatsbediensteten im Beamtenstatus vorbehalten sein.“

Der DL-Präsident sprach sich im ARD-Morgenmagazin im Hinblick auf die anstehende Entscheidung ebenfalls dezidiert gegen ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer aus. Das Interview kann hier abgerufen werden.

Ausführlich äußerte sich DL-Präsident Kraus zum Beamtenstatus der Lehrer auch in der Sendung „login“ auf ZDF info im Streitgespräch mit dem Journalisten Christian Füller am Mittwochabend. Die Sendung kann hier abgerufen werden.

Zum Bericht: Urteil: Verbeamtete Lehrer dürfen weiterhin nicht streiken

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