Bekehrungsversuche an der Schule – Junger Islamist von Berufskolleg verwiesen

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MÜLHHEIM. Ein offenbar radikal-islamischer, volljähriger Schüler ist von einem Mülheimer Berufskolleg vom Unterricht freigestellt worden, weil er Mitschüler zum Lesen des Korans gedrängt haben und barfuß und mit Gebetsteppich zum Sportunterricht gekommen sein soll. Der Schüler protestierte auf Facebook. Jetzt ermittelt der Staatsschutz gegen ihn, wie die „WAZ“ berichtet.

Islamisten berufen sich auf den Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)
Islamisten berufen sich auf den Koran. Foto: crystalina/Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)

In jüngster Zeit häuften sich vor allem in Hessen Fälle, in denen auf oder an Schulhöfen Jugendliche von Salafisten angesprochen und bisweilen auch angeworben wurden. Bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund scheinen die Islamisten am schnellsten Gehör zu finden. «Wenn Jugendliche Identitätskonflikte haben, sich von der Gesellschaft benachteiligt fühlen und zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten haben, können sie empfänglich für Salafisten sein», sagte der Leiter des Hessischen Kompetenzzentrums für Extremismus, Gregor Dietz.

An fünf Hamburger Schulen hatten Jugendliche unlängst Mitschüler wegen deren angeblich nicht islamkonformer Kleidung beschimpft oder Mädchen diskriminiert. Zudem waren sie im Unterricht mit politischen Parolen aufgefallen, hatten sich als Gruppe auf dem Schulhof zu einem lautstarken Gebet versammelt oder forsch Sonderrechte verlangt – woraufhin ihnen der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe (SPD) mit Schulverweis drohte.

Jetzt der Fall im nordrhein-westfälischen Mülheim: Das Berufskolleg werfe dem Schüler vor, mit seiner Art, den islamischen Glauben zu praktizieren, den Schulfrieden gestört zu haben, heißt es. Nach der Suspendierung vom Unterricht für zunächst zwei Wochen habe sich die Schule bedroht gefühlt – und Polizei und Staatsschutz um Hilfe gebeten. Der junge Mann habe auf Facebook zu einer Protestaktion aufgerufen, nämlich zu einem öffentlichen Gebet an der Schule. Die Bezirksregierung hat dem Bericht zufolge die Strafe verschärft – und aus der Suspendierung einen Verweis gemacht.

Der Schulleiter berichtete, dass der Schüler trotz vorheriger Ermahnung weiterhin „religiöse Aktivität“ an der Schule gezeigt habe. Besuche „salafistischer Seiten“ während des Unterrichts, Bekehrungsversuche von Mitschülern und Gebete zu Beginn des Sportunterrichtes seien mit der weltanschaulichen Neutralität der Lernstätte nicht vereinbar, hieß es. Eine öffentliche Zurschaustellung religiöser Praktiken verletze die Gefühle andersgläubiger Schüler und sei daher nicht gestattet. Das NRW-Schulministerium gibt der Schule recht: Es gebe Grenzen der grundgesetzlich geschützten freien Religionsausübung – und die bestünden in den Grundrechten der anderen. Eine Schule könne feststellen, dass durch bestimmte Formen von Religionsausübung „das gemeinsame Leben und Lernen in der Schule“ beeinträchtigt sei.

Ein Polizeisprecher bestätigte gegenüber der WAZ, dass der Staatsschutz sich des Falles angenommen habe. Der junge Mann sei „vielleicht viel radikaler als ein Durchschnittsgläubiger“. Es werde nun in Gesprächen versucht, den Schüler „auf einen guten Weg“ zurückzubringen: „Wir reichen ihm die Hand.“ News4teachers

 

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