Gericht bestätigt Kündigung für Religionslehrer und Bordellvermieter

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KARLSRUHE. Religionslehrer und Bordellvermieter – das war der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden zu viel und so kündigte sie einem langjährigen Religionslehrer. Zu Recht, entschied nun das Arbeitsgericht Karlsruhe.

Er hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet – das gehe nicht, hat nun auch das Arbeitsgericht Karlsruhe geurteilt. Es entschied am Freitag, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) Baden rechtens war. Die fristlose Kündigung hielt das Gericht allerdings für ungerechtfertigt. Dagegen habe das lange Arbeitsverhältnis des Lehrers gesprochen und auch, dass zum Zeitpunkt der Kündigung im Juli 2013 kein Bordellbetrieb mehr stattfand.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird richtungsweisend sein - so oder so. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Als Religionslehrer im Bildungsmilieu und als Vermieter im Rotlichtmilieu – das sah die israelitische Religionsgemeinschaft Baden als unvereinbar an. Das Gericht folgte dieser Ansicht weitgehend. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können dagegen Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen. Außerdem schwebt noch ein Rechtsstreit vor einem jüdischen Schiedsgericht.

Die Vermietung an das Bordell soll im Zuge von Ermittlungen und Durchsuchungen wegen möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten in der Israelitischen Kultusgemeinde Baden-Baden entdeckt worden sein. Der Lehrer, der zugleich dieser Gemeinde vorstand, war schon zuvor dieses Amtes enthoben worden.

Der Lehrer ist zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma, die 2006 in Baden-Baden ein Haus erworben hatte, in dem in zwei Wohnungen ein Bordell betrieben wurde. Er hatte dort sechs Jahre Miete kassiert. Das Gericht sah darin «einen ausreichend schweren Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber seinem jüdischen Arbeitgeber aufgrund seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer». Die Weiterbeschäftigung sei für den Arbeitgeber unzumutbar. dpa

zum Bericht: Religionslehrer vermietet Haus an Bordell – Kündigung

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