Streit um Inklusionskosten in NRW – Verfassungsgericht soll entscheiden

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DÜSSELDORF. Jetzt also doch Verfassungsklage. Land und Kommunen können sich nicht über die Kosten für den Unterricht Behinderter in Regelschulen einigen. Ihr Rechtsanspruch gilt aber ab Sommer.

Das Landesverfassungsgericht soll entscheiden, wer in Nordrhein-Westfalen die Kosten für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung übernehmen soll. Das hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds am Dienstag in Düsseldorf beschlossen. Auch das im vergangenen Monat nachgebesserte Angebot der Landesregierung reiche nicht aus, teilte der Verband mit. Die ohnehin schon laufenden Vorbereitungen für eine Kommunalverfassungsbeschwerde würden daher fortgesetzt. Nach Angaben des Verbands haben fast 200 Kommunen Interesse an einer Klage bekundet.

Die monatelangen Verhandlungen zwischen der rot-grünen Regierung und den Kommunalverbänden sind damit gescheitert. Schon zum kommenden Schuljahr gilt aber für behinderte Kinder der Klassen eins und fünf ein Rechtsanspruch auf Unterricht in Regelschulen.

Die Landesregierung hatte angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Kosten der sogenannten Inklusion zu beteiligen. Anfang des Monats machte die Regierung in Verhandlungen mit dem Städtetag weitere Zugeständnisse. Ein Kompromisspapier eröffnete Wege, auch Integrationshelfer aus einer Pauschale für außerschulisches Personal mitzufinanzieren. Außerdem wurde zugesichert, diese Pauschale regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Standards für Integrationshelfer, die behinderten Schülern helfen, gibt es nicht. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)
Wer bezahlt die Kosten der Inklusion, darüber streiten Kommunen und Land NRW. (Foto: John Loo/Flickr CC BY 2.0)

Der Städtetag sprach sich als Vertreter der großen Kommunen für den Kompromiss aus – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände mitziehen. Der Vorstand des Landkreistags will darüber offiziell erst am 8. April beschließen. Mit der Festlegung des Städte- und Gemeindebunds hat sich das Kompromissangebot allerdings bereits erledigt – auch für die Landesregierung, die von allen drei Verbänden verlangt hatte, sich bei ihren Mitgliedskommunen gegen eine Klage auszusprechen.

Der Städte- und Gemeindebund beklagt jedoch weiterhin «sowohl die einseitige Verlagerung des Prognoserisikos bei den laufenden sächlichen und den Investitionskosten auf die Kommunen als auch die unzureichende Berücksichtigung der Kosten für Integrationshelfer».

Auch diesmal lässt der Verband allerdings einen letzte Möglichkeit für eine Einigung offen: «Sollte die Landesseite in der Zukunft eine Regelung anbieten, welche die genannten Bedenken zufriedenstellend ausräumt, wird über die Notwendigkeit der Einlegung oder der Aufrechterhaltung einer Klage erneut entschieden.»

Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hatte sich Deutschland 2009 verpflichtet, ein integratives Bildungssystem bereitzustellen. Der NRW-Landtag hatte dazu im Herbst eine Änderung des Schulrechts beschlossen. dpa

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