Umstrittenes Berliner Schulgesetz: Mehr Sprachförderung und Bußgelder für Eltern

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BERLIN. Mehr Sprachförderung für Kinder, die nicht gut Deutsch sprechen, wollen alle. Doch die Berliner Opposition lehnt die von Rot-Schwarz im neuen Schulgesetz vorgesehenen Bußgelder ab.

Berlin baut seine vorschulische Sprachförderung aus. Eltern müssen künftig aber auch mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro rechnen, wenn sie ihre Kinder nicht zu verbindlichen Spracherfassungstests und dem Förderunterricht schicken. Das sieht eine Novelle des Schulgesetzes vor, die das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-schwarzen Regierungsfraktionen beschloss. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Grüne, Linke und Piraten kritisierten die Novellierungen als die Einführung einer Kita-Pflicht durch die Hintertür.

Vom kommenden Schuljahr an müssen Kinder ab dem Alter von vier Jahren zu verbindlichen Spracherfassungstests und damit ein halbes Jahr früher als bisher. Diejenigen, die keine Kita besuchen und nicht genügend Deutsch sprechen, müssen dann eineinhalb Jahre vor der Einschulung täglich fünf statt bisher drei Stunden zur Sprachförderung gehen. Dafür investiert Berlin noch einmal 1,5 Millionen Euro im Jahr. Rot-Schwarz wolle kein Kind zurücklassen, betonten Vertreter von SPD und CDU. «Wir koppeln Bildungserfolg von sozialer Herkunft ab.»

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Ferner ist vorgesehen, Geschwisterkinder an beliebten Oberschulen und Gymnasien bevorzugt aufzunehmen. Vorrangig bekommen auch Kinder an solchen Schulen einen Platz, wenn sie in der Nähe der Schule wohnen. Für Kinder, die mit Note 3,0 oder schlechter auf ein Gymnasium möchten, müssen zuvor ein Beratungsgespräch führen.

Die Bildungsexpertin der Linke-Fraktion, Regina Kittler, kritisierte die Verschärfungen. «Sie wollen über die verbindlichen Sprachtests praktisch eine Kita-Pflicht einführen. Aus den Einladungen dazu wird eine Vorladung. das ist ein Skandal«, rügte Kittler.

Auch ihr Kollege von der Piratenfraktion, Martin Delius, bezeichnete die frühen Sprachkompetenztest für Kinder als «entwicklungspolitischen Unsinn». Zudem müssten dann Viereinhalbjährige mit 25 Stunden Förderunterricht fünf Stunden mehr Unterricht folgen als Erstklässler. Die Piratenfraktion will das Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen lassen. dpa

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