Verfassungsklage wegen Inklusion? 180 Kommunen in NRW fletschen die Zähne

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DÜSSELDORF. Der Streit zwischen NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) und den  Kommunen im Land über die Kosten der Inklusion steht auf Messers Schneide: Der Städte- und Gemeindebund droht mit einer Klagewelle. Der Städtetag setzt weiter auf einen Kompromiss.

Hat zu Hause gut zu tun: Die neue KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann. Foto: Grüne NRW / Flickr (CC BY-SA 2.0)
Hat zu Hause gut zu tun: Die neue KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann. Foto: Grüne NRW / Flickr (CC BY-SA 2.0)

Rund 180 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erwägen nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds Verfassungsklage wegen der Kosten des Regelunterrichts für behinderte Schüler. Das berichtete der Verband auf Anfrage. Parallel werde aber eine außergerichtliche Einigung weiter geprüft.

Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat der Städtetag mit der Landesregierung einen neuen Kompromissvorschlag erarbeitet. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag prüfen noch. Sie hatten ihren Mitgliedskommunen aber bereits vor zwei Wochen Verfassungsklage empfohlen, nachdem monatelange Verhandlungen mit der rot-grünen Landesregierung aus ihrer Sicht gescheitert waren. Die Kommunen befürchten, auf Kosten in Millionenhöhe sitzenzubleiben. Ob es tatsächlich zu Sammel- oder Musterklagen kommt, ist noch offen.

Die Landesregierung hatte bereits angeboten, sich vom kommenden Schuljahr an für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten zu beteiligen. Zankapfel bleibt aber vor allem die Finanzierung der Integrationshelfer, die behinderte Kinder im schulischen Alltag praktisch unterstützen.

Ein Kompromisspapier, das die Stadt Dortmund am vergangenen Dienstag veröffentlicht hatte, sieht vor, dass die Helfer aus einer Pauschale für außerschulisches Personal mitfinanziert werden könnten, wenn sie nicht individuell, sondern in Lerngruppen eingesetzt werden. Die zehn Millionen Euro umfassende Jahrespauschale soll außerdem regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine ältere Formulierung, wonach das Land keine Ausgleichspflicht bei Personalkosten habe, wurde nach Angaben des Dortmunder Oberbürgermeisters Ullrich Sierau gestrichen.

Der Städte- und Gemeindebund hat nun den Kölner Verfassungsrechtler Prof. Wolfram Höfling beauftragt zu prüfen, ob der neue Kompromissvorschlag alle finanziellen Ausgleichsrechte der Kommunen gewährleisten würde. Am 25. März wolle das Präsidium des Verbands dann eine Beschlussempfehlung abgeben, berichtete ein Sprecher. Der Städtetag will den Kompromiss mit der Landesregierung nur annehmen, wenn sich auch die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände dazu entschließen. Die nächste reguläre Vorstandssitzung des Landkreistags ist erst Anfang April. Der Städtetag ist Vertreter der größeren Städte. Der Städte- und Gemeindebund vertritt mittelgroße und kleine Städte sowie Gemeinden.

Schulministerin Löhrmann hatte bereits vor zwei Wochen im Landtag auf die enormen Anstrengungen des Landes hingewiesen. Denn neben dem Finanzierungsangebot an die Kommunen habe das Land bis zum Schuljahr 2017/18 auch mit insgesamt 850 Millionen Euro für rund 3200 zusätzliche Lehrerstellen sowie Aus- und Weiterbildung aufzukommen. dpa

Zum Bericht: Klagen oder Verhandeln? – Streit um Inklusionskosten spaltet die Kommunen

 

 

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