Anwalt: Beim Abischerz ist nicht alles erlaubt

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BERLIN. Nach der letzten Abiturprüfung steht für Schüler nur noch eins auf dem Zettel: feiern! Vor allem beim Abischerz sollten sie es aber nicht zu heftig krachen lassen. Grenzen überschreiten Jugendliche zum Beispiel, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen oder nachts in die Schule einbrechen. Das gelte als Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, warnt Christian Schmitz vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Haften müssen dafür die Jugendlichen.

Lassen Abiturienten es beim Feiern ruhig angehen, tun sie damit auch etwas für nachfolgende Schuljahrgänge. Wenn nämlich die Lage eskaliert, kann die Schule den Abistreich verbieten. Denn Schüler haben laut Schmitz keinen Rechtsanspruch darauf, einen Abischerz machen zu dürfen. dpa

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merhnachdenken
9 Jahre zuvor

Abi = Zeugnis der Reife??

„Grenzen überschreiten Jugendliche zum Beispiel, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen oder nachts in die Schule einbrechen. Das gelte als Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, warnt Christian Schmitz vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Haften müssen dafür die Jugendlichen.“