Affäre mit Schülerin: BGH bestätigt Verurteilung von Lehrer

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KARLSRUHE. Die Verurteilung eines Lehrers, der mit einer 14-jährigen Schülerin eine Affäre hatte, ist rechtskräftig. Der Mann war zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Bochum von 2013. Das teilte der BGH mit.

Der Lehrer hatte die Realschulklasse der damals 14-Jährigen im Tatzeitraum zwischen Oktober 2010 und März 2011 vertretungsweise unterrichtet. Gleichzeitig bildete er das Mädchen als Schulsanitäterin und DRK-Jugendmitglied aus. Das unter familiären Problemen leidende Mädchen hatte er zunächst getröstet, dann geküsst, schließlich hatten sie Geschlechtsverkehr. Das Landgericht Bochum erkannte auf sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen in zwölf Fällen. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf der BGH nun: Der Lehrer habe das Mädchen zwar nicht regulär unterrichtet, hieß es. Sie habe jedoch an seiner schulischen Arbeitsgemeinschaft zur Ausbildung als Schulsanitäterin teilgenommen und daher unter seiner Obhut gestanden. Die Verurteilung sei gerechtfertigt.

Zum Bericht: Sex mit Schülern soll für Lehrer künftig in jedem Fall strafbar sein

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