Bund-Länder-Kooperation in der Bildung künftig möglich – Grundgesetz-Änderung läuft an

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BERLIN. Bildung ist Ländersache. Bisher kann sich der Bund in deren ureigenstem Zuständigkeitsbereich nicht einmal finanziell engagieren. Das soll sich ändern – erfordert aber einen Eingriff ins Grundgesetz. Dafür sind die Weichen nun gestellt. Kritik kam vom VBE. Ihm geht das Vorhaben nicht weit genug.

Bund und Länder sollen im Bereich von Hochschule und Forschung endlich besser zusammenarbeiten können. Die dazu notwendige Grundgesetzänderung nimmt mit einem vom Bundesbildungsministerium am Dienstag veröffentlichten Referentenentwurf Gestalt an. Über eine Änderung des Artikels 91b im Grundgesetz sollen Bund und Länder besser als bisher «in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken». Die Zustimmung aller Länder ist nötig, wenn es um Vereinbarungen mit Schwerpunkt Hochschulen geht.

Bisher hindert das sogenannte Kooperationsverbot den Bund, Bildungsprojekte auf Länderebene langfristig finanziell zu fördern. Die angestrebte Änderung des Grundgesetzes hat eine Lockerung dieses Kooperationsverbotes zum Ziel. Das Bundeskabinett entscheidet erst über den Gesetzentwurf, wenn dieser von den anderen Ministerien im Rahmen der Ressortabstimmung auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft ist.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) erwartet von der Änderung des Grundgesetzes einen Aufbruch für das Bildungs- und Wissenschaftssystem in Deutschland. «Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird noch planbarer, noch verlässlicher, noch strategischer», sagte sie in Berlin.

Besonders wichtig sei ihr, dass mit «überregionaler Bedeutung» nicht nur Spitzenforschung gemeint sei. «Vielmehr geht es um Förderung, mit der ein Mehrwert für die Wissenschaftslandschaft insgesamt erreicht werden kann.» Das bietet nach den Worten der Ministerin auch Chancen für kleinere Fächer oder Standorte mit Entwicklungspotenzial.

Die jüngst vereinbarte Entlastung der Länder beim Bafög durch den Bund und die Änderung des Grundgesetzes betrachtet Wanka als Teile eines Pakets. «Wir werden deshalb beide Vorhaben so auf den Weg bringen, dass sie gemeinsam starten können.» Mit der Ende Mai verkündeten Vereinbarung wurde festgelegt, dass der Bund das Bafög für Schüler und Studenten von 2015 an allein bezahlt. Das entlastet die Länder auf Dauer um 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Das frei werdende Geld sollen die Länder zweckgebunden in Bildung und Wissenschaft stecken, wozu sie sich auch verpflichtet haben.

„Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern muss für den gesamten Bildungsbereich fallen“, unterstrich hingegen der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. „Inklusion und mehr Ganztagsschulen sind Kernthemen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.“ Beckmann weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bund, Länder und Kommunen nicht gemeinsam handeln dürfen. Der VBE ist sehr dafür, den Artikel 91 b Grundgesetz zu erweitern. Aber dann so, dass die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens um ein Kooperationsgebot für Bund und Länder erweitert wird.“

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