Sex-Gerücht um Lehrerin gestreut: Elfjähriger fliegt von der Schule – Eltern klagen

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MÜNCHEN. Ein Fünftklässler soll an seiner Schule, einem Münchner Gymnasium, das Gerücht verbreitet haben, eine Lehrerin hätte ein Verhältnis mit einem 18-jährigen Schüler – der Elfjährige muss nun die Schule verlassen. Die Eltern halten ihr Kind für viel zu hart bestraft, wie die „Abendzeitung“ berichtet. Und werden wohl klagen.

Ein böses Gerücht kann einer Lehrerin massiv schaden. Foto: LaVladina / flickr  (CC BY 2.0)
Ein böses Gerücht kann einer Lehrerin massiv schaden. Foto: LaVladina / flickr (CC BY 2.0)

Der Junge, so berichtet die Zeitung, behauptet, die Geschichte von Mitschülern gehört zu haben – nämlich, dass ein Elfklässler damit geprahlt habe, die Lehrerin Nadine F. (Name geändert) privat zu kennen. Mit seinem Handy habe der junge Mann Fotos herumgezeigt, auf denen die Pädagogin teilweise entkleidet zu sehen sein soll. „Es wurde rumerzählt, dass die beiden zusammen im Bett waren“, sagt der Junge laut Zeitung. Er habe die Geschichte tatsächlich auch weitererzählt, so räumt er ein. Wie andere auch. Dies sei herausgekommen, als die Lehrerin gemerkt habe, dass etwas nicht stimmt – und die Klasse gefragt habe, was los sei. Daraufhin habe ein Schüler berichtet, was für ein Gerücht kursiere und als Quelle den Elfjährigen benannt. Die Lehrerin stellte ihn zur Rede. Und erfuhr, was unter den Schülern getuschelt wurde.

Was dann geschieht, ist laut Bericht für den Vater des Elfjährigen eine unverhältnismäßige Bestrafung seines Sohnes. Er und ein Mitschüler „wurden von fünf Leuten befragt“, sagt er. „Sie haben die beiden Jungs enorm unter Druck gesetzt.“ Die Buben seien gedrängt worden, Aussagen zu Protokoll zu geben. Darin stehe, dass der Junge und sein Freund sich die Geschichte ausgedacht hätten, um sich an dem älteren Schüler zu rächen. „Ich habe mir das nicht ausgedacht“, beteuert der Elfjährige. „Das ist mir so erzählt worden.“ Es kommt zu einem Disziplinarverfahren. Man glaubt dem Jungen nicht – er und sein Mitschüler werden von der Schule entlassen. Auch, weil dies offenbar nicht der erste Vorfall ist, in den der Elfjährige verwickelt ist. „Wiederholtes, schweres Fehlverhalten“ wird dem Jungen in dem Entlassungsschreiben vorgeworfen. Und dass er nicht „in der Lage ist, sein Verhalten grundlegend zu ändern“.

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Trotzdem: Eine viel zu harte Strafe, findet sein Vater. „Ich will das nicht kleinreden, es ist absolut inakzeptabel, so etwas über eine Lehrerin zu sagen. Man muss einem Elfjährigen zeigen, dass das nicht geht. Aber ein verschärfter Verweis und Sozialarbeit wären dafür angemessen. Stattdessen wird mit einer Klage gedroht“, so zitiert ihn die „Abendzeitung“.

Tatsächlich habe die betroffene Lehrerin in einem Brief an die Eltern geschrieben, dass sie sich von einem Anwalt habe beraten lassen. Die Tat stelle eine Verleumdung nach § 187 des Strafgesetzes dar. Da der Junge aber erst elf ist, ist er nicht strafmündig. Sie könne ihn aber zivilrechtlich wegen des entstandenen Schadens belangen. Die Lehrerin fordert die Eltern auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Im Gegenzug werde ich nicht über die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Ihren Sohn nachdenken“, schreibt sie. Die Eltern unterschreiben dem Bericht zufolge nicht, nehmen sich jetzt auch einen Anwalt. Die Gerüchte-Affäre wird wohl bald ein Gericht beschäftigen. News4teachers

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2 Kommentare
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hilarus@t-online.de
9 Jahre zuvor

Was auch immer von den Hintergründen dieser Gerüchte zu halten ist und egal, ob die Maßnahmen gegen den Schüler „unverhältnismäßig“ erscheinen oder nicht: Es ist gut, daß sich eine Lehrerin frühzeitig und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (und das sind leider nicht viele) wehrt. Wem kein Respekt entgegen gebracht wird, der muß ihn sich verschaffen!

Reinhard
9 Jahre zuvor

Nur wer weiß, was der Bub zu anderen Zeiten herumerzählt hat, kann die Sache beurteilen.
Ich würde erst mal der Schulkonferenz vertrauen.