Streit um Rückkehroption an Hochschule: Durfte Ministerin Wende sich eine Unistelle sichern?

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KIEL. Schleswig-Holsteins Bildunngsministerin Waltraud Wende (parteilos) steht unter Druck: Streitthema ist eine Absichtserklärung der Uni Flensburg vom 16. Mai 2012, ihrer ins Ministeramt wechselnden Präsidentin eine W3-Professur für Literatur- und Medienwissenschaften samt Zulage in Aussicht zu stellen für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Ministeramt – dotiert mit monatlich etwa 8000 Euro.

Nach öffentlichem Druck hatte Wende bereits am 17. April erklärt, auf die Rückkehroption zu verzichten. Zum Zustandekommen der Absichtserklärung sagte Wende: «Ich habe daran nicht mitgewirkt.»

Im Landtag musste sie sich dennoch jetzt einem Kreuzverhör der Opposition stellen: In einer Sondersitzung des Bildungsausschusses weisen Ministerin Wende und Ministerpräsident Albig fast alle Vorwürfe zurück.

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hat seiner Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) volle Rückendeckung gegeben. Bei der Rückkehroption der Uni Flensburg für Wende gebe es nicht auch nur den Hauch von Rechtsbruch, sagte Albig in Kiel in einer von der Opposition beantragten Sondersitzung des Bildungsauschusses des Landtags. Wende werde bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 Ministerin bleiben.

Stand gehörig unter Druck: Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende. (Foto: Steffen Voss/Bildungsministerium Schleswig Holstein)
Selbstbedienung? Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende möchte wieder an die Uni zurückkehren können. (Foto: Steffen Voss/Bildungsministerium Schleswig Holstein)

Dagegen warf der CDU-Abgeordnete Daniel Günther Wende vor, auf einen rechts- und verfassungswidrigen Beschluss der Uni Flensburg hingewirkt zu haben. CDU und FDP halten Wende Selbstbedienung vor und haben wiederholt ihren Rücktritt gefordert. Auch die Piratenpartei übte Kritik.

Wende hatte offenbar ihrer Hochschule klar gemacht, ohne Absicherung nicht vom Präsidentenamt der Hochschule als Ministerin nach Kiel zu wechseln. Und sie habe zu dem ihr vorgelegten Entwurf der Absichtserklärung den Wunsch geäußert, ihr noch ein bezahltes «Sabbatical» einzuräumen, um sich nach der Ministerzeit wieder in den Stand der Forschung einarbeiten zu können. Solche Forschungssemester seien üblich, betonte Wende. Als Grund, warum sie die Absichtserklärung wünschte, sagte Wende (56): «Ich wollte nicht schon Ende 50 in Pension gehen, sondern meinen interessanten Job als Professorin dann fortsetzen können.»

In einer ausführlichen juristischen Darlegung kam Albig zum Schluss, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen im Fall Wende gibt und durchaus geben könne. Denn bisher stehe eine gerichtliche Klärung für solch eine Konstellation aus. Albig verwies auf unterschiedliche Auslegungen von Bestimmungen des Landesministergesetzes und des Hochschulgesetzes. Die Fachaufsicht und die Staatskanzlei seien zu dem Schluss gekommen, dass die Absichtserklärung der Uni Flensburg rechtsunwirksam gewesen sei, während die Hochschule dies anders gesehen habe.

Der Präsident der Uni Flensburg, Prof. Werner Reinhart, bekannte, «dass wir diesen Text so nicht hätten beschließen dürfen». Das Präsidium sei aber überzeugt gewesen, rechtens zu handeln. Es sei ein Fehler gewesen, kein Rechtsgutachten eingeholt zu haben. Reinhart und Senatspräsident Prof. Uwe Danker versicherten, Wende habe keinen Druck auf sie ausgeübt, aber Wünsche geäußert.

Wende wurde 2010 für sechs Jahre zur Flensburger Uni-Präsidentin gewählt. Vorher war sie Professorin im niederländischen Groningen, in Flensburg hatte sie aber keine eigene Professur. Das Hochschulgesetz sieht vor, dass frühestens nach einer Amtszeit von sechs Jahren die Uni-Präsidentin auf eine Professur zurückehren kann. Dass eine Uni-Präsidentin nicht vorher Professorin in Deutschland war, ist quasi nicht vorgesehen.

Im Ministergesetz wiederum wird, wie Albig ausführte, nicht unterschieden zwischen Beamten auf Zeit und Lebenszeit. Ministern werde die Möglichkeit eingeräumt, nach der Ministerzeit auf eine Position zurückzukehren, wie sie der jeweilige Beamte vorher hatte. Wende hätte in das Wahlamt als Präsidentin nicht zurückkehren können, insofern wäre eine Professur naheliegend, wobei der Hochschulort offen sei. Wende habe sich bei der Frage eines Rückkehrrechts an die Universität Flensburg auf die Expertise des renommierten Bonner Rechtswissenschaftlers Prof. Klaus Löwer verlassen, sagte Albig. Und die Uni Flensburg habe in eigener Interpretation des Landesministergesetzes und des Hochschulgesetzes Wende die Professur in Aussicht gestellt.

Gelächter gab es im Bildungsausschuss, als dort bekannt wurde: Mit dem Inhalt der umstrittenen Rückkehroption war Wende zufrieden, nicht aber mit dem benutzten Standardpapier. Wende habe im Mai 2012 darauf bestanden, die Absichtserklärung auf «schönem Papier und mit dem Wappen der Hochschule» zu bekommen, las der Senatsvorsitzende Prof. Uwe Danker aus einer E-Mail Wendes vor. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen meinte, besser wäre recyceltes Papier gewesen – «das ist immer schön». dpa

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