21-Jähriger nach sexuellem Übergriff auf Grundschülerin gefasst

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HAMBURG. Sexuelle Attacke an einer Grundschule in Hamburg: Ein junger Mann zieht ein siebenjähriges Mädchen gewaltsam über einen Zaun – und versucht, sich an ihm zu vergehen. Der Hausmeister greift ein. Der Schock an der Schule sitzt tief.

Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter soll versucht haben, eine Siebenjährige nahe ihrer Grundschule in Hamburg-Niendorf zu vergewaltigen. Der 21-Jährige habe die Erstklässlerin am Montagnachmittag mit Gewalt über einen Zaun des weitläufigen Schulgeländes gezogen, sagte der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht, am Dienstag. Dann habe er das Mädchen in ein Gebüsch gezerrt. Eine Mitschülerin alarmierte den Angaben zufolge die Schulleitung – daraufhin griff der Hausmeister den Mann an.

Die Polizei in Cochem ist froh, dass niemand hysterisch geworden ist. Foto: Daniel Rennen / pixelio.de
Die Polizei hat den Täter am Abend nach dem Überfall gefasst. Foto: Daniel Rennen / pixelio.de

Dem Täter gelang die Flucht, die Polizei konnte den jungen Mann am Montagabend aber fassen. Er sollte am Dienstagnachmittag vor einen Haftrichter kommen. Der 21-Jährige sei nicht einschlägig vorbestraft, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Carsten Rinio. Bisher sei er wegen Drogendelikten, Diebstahls und einem Verstoß gegen das Waffengesetz aufgefallen.

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Das Opfer wird nach Darstellung der Schulbehörde professionell betreut. Der schlimme Vorfall während der Nachmittagsbetreuung sei Thema in der ganzen Schule, sagte Albrecht: «Es sind noch alle geschockt.» Mitarbeiter der Beratungsstelle Gewaltprävention waren am Dienstag in der Schule.

«In den Klassen wird allen Kindern Gelegenheit gegeben, über ihre Ängste zu sprechen», heißt es in einem Brief an die Eltern. «Wir werden noch einmal die richtigen Verhaltensweisen in solchen Situationen trainieren, denn es hat sich ja gezeigt, dass die Kinder sich hier genau richtig verhalten haben.» dpa

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2 Kommentare
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Missis-Sippi
9 Jahre zuvor

….Der 21-Jährige sei nicht einschlägig vorbestraft, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Carsten Rinio. Bisher sei er wegen Drogendelikten, Diebstahls und einem Verstoß gegen das Waffengesetz aufgefallen….

Was darf man alles noch tun, OHNE vorbestraft zu werden?

Katarina
9 Jahre zuvor
Antwortet  Missis-Sippi

„einschlägig“ ist hier das Zauberwort. Das bedeutet, dass Sie lesen lernen sollten, bevor Sie sich empören.