Für manche Lehrer gilt: Arbeitslosigkeit statt Sommerurlaub

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ERFURT/WIESBADEN. Sommerzeit ist Ferienzeit. Doch einige Lehrer erwartet statt eines Urlaubs die Arbeitslosigkeit. Das berichtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Demnach haben mehrere Lehrer an freien Schulen in Thüringen kurz vor den Sommerferien ihren Job verloren, auch viele befristete Lehrer-Verträge in Hessen seien zum 31. Juli ausgelaufen.

„Für diese Art der Personalpolitik haben wir kein Verständnis“, sagt Torsten Wolf, Thüringens Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), und bezieht sich auf die Entlassungen der Lehrer an den freien Schulen im Freistaat. Ihnen sei in Aussicht gestellt worden, mit Beginn des neuen Schuljahres wieder eingestellt zu werden. Dass die Schulen mit diesem Vorgehen Kosten sparen wollten, sei für die Betroffenen verheerend, so Wolf. Oft handele es sich um junge Berufseinsteiger, die für ihre Tätigkeit ohnehin schlechter bezahlt würden als ihre Kollegen an staatlichen Schulen. Solche Maßnahmen freier Träger seien ein Novum in Thüringen.

Finden Junglehrer in 15 Jahren noch eine Stelle an einer Schule? Offenbar fraglich. Foto: Bettenburg / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0 DE)
Mehrer Lehrer in Thüringen und Hessen erwartet laut GEW mit Ferienbeginn die Arbeitslosigkeit. Foto: Bettenburg / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0 DE)

Er wisse von etwa einem Dutzend Fälle bei verschiedenen Trägern, in denen Lehrern zum Schuljahresende entweder fristgerecht gekündigt wurde oder in denen befristete Arbeitsverträge nicht verlängert wurden, sagt Wolf. „Da kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen.“ An staatlichen Schulen gebe es keine derartigen Probleme. Gleichzeitig warnte der GEW-Landeschef vor den Folgen einer solchen Personalpolitik. Betroffene Lehrer würden sich um Festanstellungen außerhalb Thüringens bewerben. Sollten sie andernorts einen Job finden, seien sie nicht nur für die freien Schulen, sondern auch für den Freistaat verloren.

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Der Koordinator der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen, Winfried Weinrich, wies die Kritik der GEW „vehement“ zurück. Zwar könne er nicht ausschließen, dass einzelne Träger Lehrern für die Zeit der Sommerferien kündigten. Ihm sei jedoch kein solcher Fall im Freistaat bekannt. Von einer Sparstrategie freier Schulträger könne keinesfalls die Rede sein.

Ähnlich unsicher gestaltet sich die Situation für Lehrer in Hessen, wie die GEW mitteilt. Der Gewerkschaft zufolge sind etwa 2800 Lehrerstellen – rund 5,7 Prozent – befristet, fast immer auf ein Jahr. Für die meisten Lehrer Ende die Befristung dieses Jahr zum 31. Juli. Für mehrere Tausend Betroffene gehe es um „existenzielle Ängste“, so Hessens GEW-Chef Jochen Nagel. Er kritisiert: Viele hessische Schüler wüssten derzeit nicht, ob ihre Lehrer nach den Sommerferien zurückkehrten. dpa

 

Zum Bericht: Hessische Lehrerin klagt gegen befristete Verträge – mit Erfolg

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6 Kommentare
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S. Alberts
9 Jahre zuvor

Leider ist das nicht nur in Hessen der Fall.
Das diesjährige Referendariat in Niedersachsen läuft nur bis zum 24.7.2014, weil es am 24.1.2013 begonnen hat.
Alle ehemaligen Referendare müssen sich für die Zeit der Sommerferien arbeitslos melden und dabei bekommen Sie noch nicht einmal ALG I, weil kein Geld in die Arbeitslosenkassen eingezahlt wurde.
Bei einigen ist es noch krasser, denn es wird noch nicht einmal Hartz IV bezahlt, weil der Partner zu viel verdient. Dazu kommt auch noch die Private Krankenkasse, die trotzdem bezahlt werden muss!
Super Einstellungsvoraussetzungen….

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  S. Alberts

Anfang der 80er Jahre gab es einen totalen Einstellungsstop. Zahlreiche Lehrkräfte kamen dann oft über Umwege und in einigen Fällen auch viele Jahre später zu ihrer ersten Planstelle. Nicht wenige orientierten sich aber auch ganz neu.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  S. Alberts

Normales Lebensrisiko, es werden auch nicht alle anderen Hochschulabsolventen nach bestandenem Examen direkt in ein Angestelltenverhältnis übernommen. beginn eines Schuljahres ist der 01.08. eines Kalenderjahres. Und dieser Termin ist unabhängig von den Schulferien und dem tatsächlichen Beginn des Unterrichts der Einstellungstermin. Der Haupteinstellungstermin ist der 01.02. eines Jahres.

Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes führt zwangsläufig zu Zeiträumen, die überbrückt werden müssen. Nur das konnte jeder schon bei der Übernahme ins referendariat wissen und sich für die Ferienmonate einen versicherungspflichtigen Job besorgen. Und wer in eine Bedarfsgemeinschaft lebt, der muss sich beim ALGII das Einkommen seines partners anrechnen lassen – ist so und keine besondere Schikane für Beamte auf Zeit. Ich möchte das Geheule hören, wenn die Länder beschließen dass alle Referendare und Lehramtsanwärter analog zur Regelung für die Seiteneinsteiger (OBAS-ler) als Tarifbeschäftigte entsprechend des jeweiligen Wochenstundendeputats eingestuft würden.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  S. Alberts

Kurze Korrektur; wer als beamter auf Zeit aus dem Staatsdienst entlassen wird, kann sich überhaupt nicht arbeitslos melden. Er kann sich allenfalls als Arbeitssuchender registrieren lassen. Das muss er den Regelungen der Bundesagentur entsprechend bereits drei Monate vor Ende seines Vorbereitungsdienstes machen. Da während des Vorbereitungsdienstes als Beamter keine Gelder an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger gezahlt worden sind, gibt es natürlich auch keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Im übrigen hat derjenige, der einen Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung hat, während der zeit, in der Arbeitssuchender ist, Anspruch auf Familienmitversicherung. Man kann eben nicht alles haben.

sofawolf
9 Jahre zuvor

Ich finde das sittenwidrig. Die Ferien gelten zumeist (sofern man in dieser Zeit nicht seinen Urlaub nimmt) als Abgeltung für die Mehrarbeit in der Unterrichtszeit. Insofern stehen sie auch den befristet eingestellten Lehrern zu!

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Bitte die Kirche im Dorf lassen. – Es ist nicht sittenwidrig ein Arbeitsverhältnis zu befristen. Und das tut der Dienstherr bei der Verbeamtung der Referendare und Lehramtsanwärter. Bei der Berufung in den Vorbereitungsdienst ist dessen Beendigung bereits terminiert. Dass das ende des Vorbereitungsdienst und der mögliche Einstellungstermin ggf. bis zu drei Monaten auseinanderleigen ist eine andere Sache. Nur trifft die andere Berufsanfänger ebenso – ist also keine besondere Härte für Lehrkräfte.

Eine andere Sache sind „Kettenverträge“, also mehre befristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte z.B. als Schwangerschaftsvertretung, die jeweils auf die Zeiten, in denen Unterricht stattfindet, beschränkt werden. Diese Kolleginnen und Kollegen, die während dieser Beschäftigungszeiten als Tarifbeschäftigte geführt werden, schaffen es aber jahrelang nicht eine ununterbrochene Beschäftigung von 12 Monaten zu erreichen und haben somit, obwohl sie für 11 Monate Beiträge an die AV gezahlt haben, keinen Anspruch auf ALGI. Einen Anspruch auf ALGII haben sie hingegen schon.

Übrigens ab dem zweiten befristeten Vertrag nach dem Vorbereitungsdienst ist es etwas besser, da die Bundesagentur dann zur Leitungsermittlung die Beschäftigungszeiträume der letzten 3 Jahre heranzieht.

Es ist also blauäugig davon auszugehen, dass man nach Beendigung des Vorbereitungsdienst direkt übernommen und vor allem verbeamtet wird. Folglich sollte jeder einen Plan B in der Tasche haben.