VBE NRW begrüßt Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung

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Aktueller Bericht: Verfassungsgericht kippt Nullrunden für Lehrer und andere Beamte in NRW – GEW: „Signalwirkung“

DORTMUND. Das Landesverfassungsgericht in NRW hat entschieden: Die gestaffelte Anpassung der Bezüge für Beamte ist nicht rechtens. Der nordrhein-westfälische Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, begrüßt das Urteil.

„Der Haushalt des Landes darf nicht auf dem Rücken der verbeamteten Beschäftigten saniert werden – das hat die Landesregierung jetzt auch von höchstrichterlicher Stelle bestätigt bekommen“, so Beckmann. Es sei ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie sich trotz der Bedenken aller Experten nicht von ihrem Vorhaben habe abbringen lassen, ein Gesetz durch den Landtag zu peitschen, das dauerhaft für Ungleichheiten sorge. „Stattdessen hat sie lieber die Richter entscheiden lassen – jetzt hat die Landesregierung die Rechnung bekommen.“ Damit sei nun klar: Eine tarifliche Einigung müsse auf alle Beamte übertragen werden, höhere Besoldungsgruppen dürften nicht ausgenommen werden. Eine Nullrunde für bestimmte Gruppen sei mit dem Alimentationsprinzip nicht vereinbar.

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Droht in Niedersachsen eine juristische Hängepartie um die Kosten der Inklusion? Foto: I. Rasche / pixelio.de
Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Landesregierung in NRW verpflichtet ist, die Bezüge all seiner Beschäftigten an eine positive wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Foto: I. Rasche / pixelio.de

Die Richter erklärten in ihrem Urteil, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form eklatant gegen das Alimentationsprinzip verstoße. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Bezüge seiner Beschäftigten an eine positive wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Allein eine angespannte Haushaltslage rechtfertige jedenfalls die gestaffelte Anpassung nicht.

Mit dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts werde deutlich, dass Anerkennung durch Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung allen verbeamteten Beschäftigten des Landes zustehe, sagt Beckmann: „Das Gericht hat klargemacht: Beamte dürfen nicht länger der Spielball des Finanzministers sein.“

 

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jagothello
9 Jahre zuvor

Beamte dürfen nicht länger Spielball des Finanzminister sein… Das ist gut. Angestellte in NRW dürfen das aber schon. Und zwar in eklatanter Art und Weise. Promovierte, teils habilitierte Lehrkräfte als Quereinsteiger auf E11 festgetackert? Kein Problem in NRW. Netto-Gehaltsunterschiede zwischen E13/E14 und A13-Z/A14 von 500,-€ im Monat bei identischer Arbeitsleistung und Kompetenz? Kein Problem in NRW. Dafür dürfen die tarifbeschäftigten Lehrkräfte für die Beamten, von denen es keinerlei Solidarität in dieser Fragestellung gibt, die Kastanien aus dem Feuer holen, indem sie für höhere Tarifabschlüsse sorgen, die dann „plus x“ auf die Beamtenschaft übertragen werden. Wären Richter tarifbeschäftigt, sähe das alles wohl ganz anders aus. „Seien Sie froh, dass Sie Arbeit haben“, kanzelte MP-Darsteller Clement vor 10 Jahren schon die Angestelltenvertreter ab. Widerliche Kungelei!

dickebank
9 Jahre zuvor

Noch eklatanter wird es ja, wenn Tarifbeschäftigte Schulleitungspositionen übernehmen. Sie werden dann nach E15 letzte Altersstufe entlohnt, da es keine Verträge für AT-Angestellte beim Land gibt.

Das LAnd weiß schon, warum es die Lehrereingruppierungsordnung seit Jahren verhindert.

BTW E11 ist die Eingruppierung für „Nichterfüller“. Damit sind Lehrer mit Zweitem Staatsexamen gemeint, die mindestens einen Diplom- oder Magisterabschluss haben.