Gutachten löst Streit um Inklusionskosten aus

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MAINZ. Die Verabschiedung des Gesetzes zum inklusiven Lernen in Rheinland-Pfalz steht bevor. Doch Land und Kommunen haben sich bislang noch nicht geeinigt, wie die Kosten dafür verteilt werden sollen. Ein Gutachten dazu, interpretieren Regierung und Opposition höchst unterschiedlich.

Im Streit um die Kosten des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Schülern in Rheinland-Pfalz sieht die CDU neue Millionenausgaben auf das Land zukommen. Das zeige ein am Freitag vorgestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Demnach müsse das Land mit Ausnahme der Integrationshelfer im Wesentlichen für die hohen Kosten der Inklusion aufkommen, teilte die CDU-Opposition im Mainzer Landtag mit. Das Bildungsministerium wies diese Interpretation der neuen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes als unzutreffend zurück.

Euro-Scheine und -Münzen
Regelungen zur Übernahme der Kosten für die Inklusionsind in vielen Ländern nur im Streit zwischen Land und Kommunengefunden worden. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Nach dem Willen von Rot-Grün können Eltern lernbeeinträchtigter Schüler künftig wählen, ob ihre Kinder Förderschulen besuchen oder Schwerpunktschulen mit inklusivem Lernen. Die Verabschiedung des Gesetzes hierzu ist in der kommenden Woche im Landtag geplant.

CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner betonte, die Konsequenz des Gutachtens müsse ein Stopp des Gesetzentwurfs sein. In dieser Form könne ihn das Parlament nicht verabschieden. Laut dem Gutachten fehle auch immer noch eine detaillierte Kostenrechnung für die Inklusion.

Von den fast 20 000 Kindern mit anerkanntem Förderbedarf im Land lernen zurzeit laut Bildungsministerium 27 Prozent zusammen mit nicht behinderten Schülern. Diese Quote könnte bis 2016 auf 40 Prozent steigen. Als Ausgleich für die Mehrausgaben hat das Land den Kommunen jährlich erst acht und inzwischen zehn Millionen Euro angeboten.

Laut CDU müssten diese dann aber einer Vereinbarung zustimmen, die künftige kommunale Klagen vor Gericht für mehr Geld so gut wie verhindern würde. «Das sind fast Erpressungsmethoden», kritisierte Klöckner. Nach Angaben des Ministeriums gibt es noch keine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden – die Verhandlungen dauern an.

Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) nannte den geplanten Fonds mit jährlich zehn Millionen Euro ein gutes Angebot – auch im bundesweiten Vergleich. Die Kommunen könnten dieses Geld flexibel ohne konkreten Verwendungsnachweis für die Inklusion einsetzen.

Auch für die Schülerbeförderung bei fortschreitender Inklusion fehlen laut Ministerium noch genaue Berechnungen der Kosten. Wenn behinderte Kinder künftig statt einer entfernten Förderschule eine nahe Schwerpunktschule besuchten, könnten Fahrtkosten auch sinken.

Bei der Einrichtung des Netzes von derzeit 262 Schwerpunktschulen sind nach Angaben des Ministeriums in den vergangenen zwölf Jahren gar keine hohen Mehrkosten entstanden. Barrierefreiheit sei im Schulbauprogramm ohnehin schon seit langem vorgeschrieben. (dpa)

zum Bericht: Nationaler Bildungsbericht: Nur mühsam schreitet die Inklusion in der Bildung voran

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1 Kommentar
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xxx
9 Jahre zuvor

Bei dem letzten Absatz kriege ich wieder die Krise:

Erst wird über die Wahlmöglichkeit zwischen Schwerpunkt Lernen oder Inklusionsschule informiert, dann (am Ende) wieder über Barrierefreiheit. Dabei sind die wenigsten dieser Förderschüler körperlich behindert !! (grr)

Ganz abgesehen davon, dass die im Schnitt etwa 41000 € pro Schwerpunktschule alles mögliche sind — nur nicht ausreichend.