Lehrer klaut Tonscherben in Ausschwitz – Bewährungsstrafe

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OSWIECIM/BERLIN. Juristisches Nachspiel für einen Lehrer, der in Auschwitz-Birkenau Gegenstände von Häftlingen mitnahm: Er muss sich wegen Diebstahls verantworten und bekommt wohl eine Bewährungs- und Geldstrafe.

 Nach der vorübergehenden Festnahme eines Berliner Lehrers wegen Diebstahls auf dem Gelände des ehemaligen deutschen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau will die polnische Staatsanwaltschaft eine Bewährungs- und Geldstrafe. Dies sei mit dem 47-jährigen vereinbart worden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde in Oswiecim, Mariusz Slomka, am Montag. Demnach soll es in dem Fall keinen Prozess geben. Das Urteil werde in Kürze erwartet: «Ich denke, die Entscheidung fällt Ende Juli oder Anfang August», sagte Slomka.

Der Lehrer hatte in der vergangenen Woche unter anderem Tonscherben, eine Gabel und Teile einer Schere eingesteckt, die er in der Nähe der einstigen Magazinbaracke von Birkenau gefunden hatte. Er gab an, die von Gefangenen genutzten Gegenstände seinen Schülern zeigen zu wollen. Das ehemalige Todeslager, in dem mehr als 1,1 Million überwiegend jüdische Häftlinge ermordet wurden, steht unter besonderem Denkmalschutz und auf der UN-Liste des Weltgedächtnisses.

Die Anklageschrift müsse noch an das zuständige Bezirksgericht in Krakau geschickt werden, sagte Slomka. Da der Lehrer den Diebstahl gestanden hatte und sich die einstigen Besitztümer von Häftlingen wieder in der Gedenkstätte befinden, will die Staatsanwaltschaft in Absprache mit dem Angeklagten ein Urteil ohne Prozess und Zeugenvernehmungen beantragen.

«Wenn das Gericht diese Einigung akzeptiert, erlässt es das entsprechende Urteil, und die Entscheidung wird den beteiligten Parteien zugeschickt», erläuterte Slomka. Der Lehrer müsse dann nicht noch einmal für das Verfahren nach Polen kommen. So sei es auch in einem ähnlichen Fall vor drei Jahren gehandhabt worden, als zwei Israelis ähnliche Gegenstände aus Auschwitz gestohlen hatten. Zur Höhe der beantragten Geldstrafe wollte Slomka keine Angaben machen. dpa

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