VBE bedauert Mehrheit für Schüler und Eltern in Schulkonferenzen

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STUTTGART. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht mit Sorge, dass sich durch die Schulgesetzänderung die Mehrheitsverhältnisse in den Schulkonferenzen des Landes zu Lasten der Fachleute verändern. Schüler und Eltern hätten, wenn sie sich einig seien, das Zepter in der Hand und könnten den Lehrern Aufträge erteilen.

Schule werde heute gemeinhin als Dienstleistungsbetrieb verstanden, der sich an seinen „Kunden“, den Schülern und Eltern, auszurichten habe, so der Verband. „Durch die Schulgesetzänderung erhalten diese Kunden die Mehrheit im höchsten Beschlussorgan der Schule, in der Schulkonferenz und können so – auch gegen den ausdrücklichen Willen der Experten, der Lehrer an dieser Schule – die Marschrichtung vorgeben“.

Der gemeinsame Unterricht von behinderten und Nichtbehinderten Kindern wird in Hessen schon kurz nach seiner Einführung stark kritisiert. (Foto: New Jersey State Libary/Flickr CC BY-NC 2.0)
Schüler und ihre Eltern erhalten durch die Schulgesetzänderung in Baden-Württemberg die Mehrheit in der Schulkonferenz. (Foto: New Jersey State Libary/Flickr CC BY-NC 2.0)

Der VBE hält es für überzogen und sachlich falsch, dass Eltern und Schüler den Lehrern ihren Willen aufzwingen dürfen. Sie könnten mit ihrer Mehrheit in der Schulkonferenz die Lehrer nötigen, etwa die Schule zur Gemeinschaftsschule umzubauen, obwohl die Pädagogen selber gar nicht nach diesem Konzept unterrichten wollen.

Schon bisher habe man sich nach Angaben des Bildungsverbandes an den Schulen bemüht, bei wichtigen Entscheidungen einen Konsens herbeizuführen. Im Streitfall blieb jedoch das Konzept des Handelns bei denen, die die entsprechenden Vorgaben auch umsetzen müssen: bei den Lehrkräften. „Eltern und Schüler haben durch die Schulgesetzänderung als ‚Kunden’ eine Vormachtstellung bekommen, die im Dienstleistungsgewerbe oder in der Produktion undenkbar wäre“, so der VBE. „Dort bemüht man sich um die Zufriedenheit der Kunden, lässt sich aber die Handlungs- und Richtlinienkompetenz nicht aus der Hand nehmen“, sagt der VBE-Sprecher. Die Gesetzesänderung komme natürlich den Wünschen der Elternschaft entgegen, ob das für die Schule ein Segen werde oder eher zum Schaden gereiche, müsse die Zukunft zeigen.

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