Verfassungsgericht kippt Nullrunden für Lehrer und andere Beamte in NRW – GEW: „Signalwirkung“

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DÜSSELDORF.  „Eine tolle Nachricht kurz vor Ferienbeginn für rund 135.000 Lehrkräfte. Das für den Großteil der Lehrkräfte und andere Beamte geplante Sonderopfer darf es nicht geben“, sagte Dorothea Schäfer, Vorsitzende der nordrhein-westfälischen GEW, kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster. Der hat die ungleiche Behandlung bei der Beamtenbesoldung  in NRW gerügt und Nullrunden für höhere Besoldungsgruppen verworfen. Grundsätzlich darf demnach die Gehälterentwicklung von Lehrern, Polizisten oder Richtern nicht von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht werden. „Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung“, betonte Andreas Gehrke, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, in Frankfurt am Main. Auch Bremen, das eine ähnliche Regelung beschlossen habe, werde sich nun bewegen müssen.

Was darf ein Land seinen Beamten finanziell zumuten?. Foto: Images of money / Flickr (CC BY 2.0)
Was darf ein Land seinen Beamten finanziell zumuten? Foto: Images of money / Flickr (CC BY 2.0)

Die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte Tarifverbesserungen für die Jahre 2013 und 2014 lediglich für untere Besoldungsgruppen vorgesehen und höhere ausgespart. Genauer: Beamte ab der Besoldungsgruppe A13 sollten keine Erhöhung erhalten, Beamte in A11 und A12 in 2014 und 2015 je ein Prozent bekommen. Von A1 bis A10 sollte der Tarifabschluss – zeitlich verzögert – komplett übertragen werden. Das entsprechende Besoldungsgesetz hatte 2013 eine rot-grüne Mehrheit im NRW-Landtag gegen den Widerstand von CDU, FDP, Piraten und den Rat von Verfassungsrechtlern beschlossen.

Das Gesetz verstößt nach Ansicht der Münsteraner Richter gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip für Beamte, soweit die Besoldungsgruppen ab A11 betroffen sind. Das Urteil betrifft sowohl aktive wie auch im Ruhestand befindliche Beamte und Richter im Ruhestand, insgesamt etwa 80 Prozent der Amtsträger des Landes.

Bemerkenswert eindeutig habe der NRW-Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz der Landesregierung für teilweise verfassungswidrig erklärt, befand nun GEW-Landesvorsitzende Schäfer. Damit habe das Gericht im Grundsatz die Rechtsposition der GEW bestätigt und der rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Beamten einen Riegel vorgeschoben. Der VBE schlug in dieselbe Kerbe. „Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie sich trotz der Bedenken aller Experten nicht von ihrem Vorhaben hat abbringen lassen, ein Gesetz durch den Landtag zu peitschen, das dauerhaft für Ungleichheiten sorgt. Stattdessen hat sie lieber die Richter entscheiden lassen – jetzt hat die Landesregierung die Rechnung bekommen“, erklärte VBE-Vorsitzender Udo Beckmann.

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Der Verband „lehrer nrw“ attestierte der rot-grünen Landesregierung eine „peinliche Schlappe“. Die Vorsitzende Brigitte Balbach meinte: „Keine Landesregierung kann und darf das Alimentationsprinzip nach eigenem Gusto interpretieren. Angesichts des beratungsresistenten Vorgehens von Rot-Grün in diesem Punkt war es dringend erforderlich, dass dies höchstrichterlich noch einmal bestätigt wird.“

Wegen der Spielräume, die das Gericht dem Gesetzgeber bei der Besoldung einräumt, erwartet die GEW-NRW zügig Gespräche, wie dem Urteil entsprochen werden könne. Es sei klar, so Schäfer, dass die „Basta-Politik“ der Landesregierung im Vorjahr zu einem massiven Vertrauensverlust bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst geführt habe: „Das darf sich nicht wiederholen. Mehr als 100.000 Widersprüche gegen das Gesetz sind ein deutliches Votum der Kolleginnen und Kollegen gegen diese Sparpolitik.“ Ein weiterer Vertrauensverlust wäre die Folge, würde die Landesregierung nun die vor Gericht gescheiterte Variante einseitiger Sparpolitik durch bildungsfeindliche Stellenstreichungen ersetzen, betonte Schäfer. Die bildungspolitischen Ziele der Landesregierung erlaubten keine Stellenstreichungen. Streichungen zu Lasten der Schulen sowie der Lehrer seien keine politische Alternative für die nun vor Gericht gescheiterte Politik.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte die unterschiedliche Behandlung von Beamten mit der angespannten Haushaltslage begründet. Die Landesregierung sei „davon überzeugt, dass die in dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 vorgenommene gestaffelte Anpassung sozial gerecht ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht“, hatte die Landesregierung in der mündlichen Verhandlung in Münster vor einigen Wochen betont. Jetzt drohen dem Land zusätzliche Kosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro. News4teachers

Zum Bericht: VBE NRW begrüßt Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung

 

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