Wie Baden-Württemberg die Inklusion stemmen will

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STUTTGART. Zum Schuljahr 2015/2016 entfällt im Südwesten die Sonderschulpflicht für rund 53 000 behinderte Schüler. Ein Jahr später als ursprünglich geplant. Kurz vor der Sommerpause will Kultusminister Stoch nun die lange angekündigten Eckpunkte zur Inklusion vorstellen. Die Lehrer fühlen sich schlecht vorbereitet und die Finanzierung bleibt umstritten.

Baden-Württemberg macht sich auf den Weg zur Inklusion behinderter Schüler an Regelschulen: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause präsentiert Kultusminister Andreas Stoch (SPD) seine lange versprochenen Eckpunkte für das Mammutvorhaben. An diesem Dienstag bringt er sie ins Kabinett zur Verabschiedung ein und will sie anschließend der Öffentlichkeit präsentieren. Der Streit mit den Schulträgern um die Finanzen schwelt jedoch noch immer.

Ein Jahr später als zunächst geplant, soll die Inklusion in Baden-Württemberg kommen. Foto: BKJ e. V. / flickr (CC BY 2.0)
Ein Jahr später als zunächst geplant, soll die Inklusion in Baden-Württemberg kommen. Foto: BKJ e. V. / flickr (CC BY 2.0)

Fünf Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention kommt die Integration behinderter Kinder an den Regelschulen im Südwesten langsam in Fahrt. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause präsentiert Kultusminister Andreas Stoch (SPD) seine lange versprochenen Eckpunkte für das Mammutvorhaben. An diesem Dienstag bringt er sie ins Kabinett zur Verabschiedung ein und will sie anschließend der Öffentlichkeit präsentieren, auch um den bereits gestreckten Zeitplan nicht schon wieder zu gefährden. Stoch hatte das ursprünglich für das kommende Schuljahr geplante Gesetz bereits auf 2015/16 verschoben.

Warum ist das Projekt so schwierig?

Zwei bislang völlig autark nebeneinander existierende Systeme – die Sonderschulen und die Regelschulen – werden verknüpft. Lehrer, die bislang nur Kinder ohne Handicaps unterrichteten, werden plötzlich mit der Aufgabe konfrontiert, auch behinderten Schülern gerecht zu werden. Sonderschullehrer werden an andere Schulen abgeordnet und müssen auch nicht behinderte Kinder unterrichten.

Wie ist die Finanzierung geregelt?

Die Finanzierung ist hochkomplex und zwischen Land und kommunalen Schulträgern umstritten: Zum einen werden wegen der Doppelstrukturen mehr Lehrer gebraucht. Stoch hatte einmal von 4000 Lehrerstellen gesprochen. Zum anderen werden Umbauten, Anschaffungen von Hilfsmitteln sowie der Einsatz von Assistenten nötig, die den Kinder im Schulalltag helfen.

Unabhängig von den Eckpunkten führt die Landesregierung Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden, um die Finanzierung der Inklusion zu klären.
Der Städtetag schlägt vom Land finanzierte Budgets vor, wie sie jetzt Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro im Jahr einführen will. Das rot-grün regierte Bundesland erkenne das sogenannte Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, bezahlt) an und komme selbst für die Folgen der Abschaffung der Sonderschulpflicht auf, lobte Städtetagsdezernent Norbert Brugger. Die Gültigkeit des Prinzips prüfe das Land derzeit noch. Eine Einigung zwischen Regierung und den kommunalen Schulträgern müsse spätestens im Herbst erfolgen, um den Zeitplan für das Gesetz nicht zu gefährden.

Wie ist die Ausgangslage im Südwesten?

53 000 junge Menschen mit Behinderung besuchen Sonderschulen, die sich auf neun Arten von Behinderung – etwa Hörschäden oder geistige Handicaps – spezialisiert haben. Hinzu kommen über 20 000 behinderte Schüler, die schon an Regelschulen unterrichtet werden.

Wie steht Baden-Württemberg im Bundesvergleich da?

Im Schuljahr 2012/13 stieg der Anteil der Sonderschüler im Südwesten auf fünf Prozent – laut der Bertelsmann Stiftung waren das 0,3 Prozentpunkte mehr als 2009 und 0,2 Punkte mehr als im Bundesdurchschnitt. Was die Gesetzeslage angeht, gehört das Land eher zum Mittelfeld. In Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind laut Monitoring-Stelle zur UN-Menschenrechtskonvention die Weichen auf rechtlicher Ebene gestellt; in Baden-Württemberg, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Gesetze in Arbeit oder angekündigt.

Was ist Inhalt des Gesetzes aus dem Haus Stoch?

Kernstück ist der Wegfall der Sonderschulpflicht für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf. Damit wird ihnen der Weg an die Regelschule geöffnet. Die Eltern haben die Wahl, ihr behindertes Kind auf eine der 650 Sonderschulen oder auf eine Regelschule zu schicken. Die Schulverwaltung ist verpflichtet, den Elternwillen umzusetzen. Wenn sie dies nicht für möglich hält, muss sie die Gründe dafür darlegen. Das Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule haben die Eltern nicht – etwa wenn sie ihr körperbehindertes Kind in eine bislang nicht barrierefreie Schule schicken wollen und die Alternative einer nahen barrierefreien Schule besteht.

Wird es zu einem Run der behinderten Kinder auf Regelschulen kommen?

Das ist nicht anzunehmen; denn in den fünf Modellregionen, in denen seit 2010/11 probeweise die Sonderschulpflicht aufgehoben wurde, wünschten nur 25 Prozent der Eltern Behinderter eine Regelbeschulung.

Was kommt auf die Lehrer zu?

Nach einer Umfrage der Bildungsgewerkschaft GEW fühlen sich 60 Prozent der Lehrer «sehr schlecht» gewappnet für die Inklusion. Denn sie brauchen neue Kenntnisse in Diagnose und Didaktik; das individuelle Fördern wird für sie noch schwieriger, weil die Heterogenität der Schülerschaft durch behinderte Kinder weiter zunimmt. Vor besondere Herausforderungen stellt die Pädagogen der zieldifferente Unterricht, der etwa nötig ist, wenn ein geistig behinderter Schüler in einer Gymnasialklasse unterrichtet wird. Dann sollen sonderpädagogisch ausgebildete Kollegen den Regelschullehrern unter die Arme greifen.

Können Gymnasien sich gegen Inklusion geistig Behinderter abschotten?

Nein, Stoch betont, zieldifferenter Unterricht müsse an allen Schularten – auch an Gymnasien – möglich sein. Dieser wäre im Fall des Jungen Henri mit Down Syndrom nötig gewesen, weil für ihn ein Abitur überhaupt nicht infrage kam. Doch die Lehrer eines Walldorfer Gymnasiums sahen sich trotz großzügig bemessener zusätzlicher Lehrerwochenstunden nicht ausreichend vorbereitet. Stoch wollte in diesem Fall Inklusion nicht mit der Brechstange durchsetzen.

Wie wird auf die Nöte der Lehrer reagiert?

Laut Ministerium rücken die Schulämter den Fokus der Angebote zur Fortbildung auf die Inklusion. Sonderpädagogische Basiskenntnisse sollen den Lehrern in spe in allen Studiengängen vermittelt werden. (News4teachers mit Material der dpa)

zum Bericht: Behindertenbeauftragter: Stoch hätte Aufnahme des behinderten Henri erzwingen müssen

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Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

2014: Inklusion kommt.