Affäre mit Schülerin: Gericht bestraft Lehrer „ausgesprochen mild“

3

ITZENHOE. Eine mehr als drei Jahre lange Affäre mit einer 14- bis 16-jährigen Schülerin endete für einen heute 50-jährigen Mathematik- und Physiklehrer Lehrer nun vor Gericht. Wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen wurde er vom Landgericht Itzehoe zu elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Strafe fiel mild aus: Erst bei Strafen über einem Jahr geht Beamten die Pension verloren.

Der zweifache Vater hatte nach einem Bericht der „Norddeutschen Rundschau“ bereits zwei Ehen hinter sich, als er die Affäre mit der Schülerin begann. Das psychisch angeschlagene Mädchen habe vor allem seine Hilfe gebraucht, das Sexuelle sei eher Nebensache gewesen, erklärte er. Dennoch sei es bei den Treffen „so gut wie immer“ zum Sex gekommen. „Ich hatte immer den Eindruck, dass wir es beide wollten. Ich habe auf keinen Fall meine Stellung als Lehrer missbraucht.“

Anzeige

„Sie war einverstanden mit den sexuellen Handlungen“, befand auch das Gericht und erklärte so die, wie die Richterin es selbst nannte, „ausgesprochen milde Strafe“. Gewürdigt wurde auch das Geständnis des Pädagogen. Seine ehemalige Schülerin ist heute 20 Jahre alt; sie hatte erst in diesem Jahr Strafanzeige erstattet. Der Lehrer wurde umgehend aus dem Dienst entfernt und ist seither suspendiert.

Warum sie Anzeige erstattet habe, wollte die Richterin von der Studentin wissen. Die Antwort: „Mein Wunsch ist, dass er versteht, was er mir angetan hat.“ Das scheint der Fall zu sein. „Ich habe verstanden, dass sie Schaden genommen hat, es tut mir unendlich leid“, sagte der Lehrer. News4teachers

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

3 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
mittendrin
9 Jahre zuvor

Dass einem Rentenansprüche verloren gehen, wenn man eine Freiheitsstrafe über 1 Jahr erhält, hielte ich für sehr bedenklich. Egal, was jemand „verbrochen“ hat. Strafen sollen ja keine Rache sein, sondern im besten Falle „läutern“ und Wiederholungsfälle vermeiden.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  mittendrin

Da stimme ich Ihnen zu. Wenn die Grenze nicht bei 12, sondern erst bei 24 Monaten oder so läge, dann wäre das Strafmaß der Richter natürlich auch dort. Der Lehrer hatte einen guten Anwalt, der ihn zu einem Vollgeständnis wegen der Pensionsansprüche geraten hat.

wissend
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es wäre nur schön gewesen, wenn er verstanden hätte, was er dem Mädchen angetan hat.