Mehr Geld für Privatschulen: Mecklenburg-Vorpommerns Schulgesetz-Novelle stößt auf positives Echo

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SCHWERIN. Ein Jahr lang setzten sich die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gegen eine für sie nachteilige Finanzierungsregelung zur Wehr. Nun lenkt das Land ein und ändert das Schulgesetz. Die Betroffenen freut das, an den Klagen vor Gericht wollen sie aber festhalten.

Die von der Landesregierung angekündigten Änderungen in der Privatschulfinanzierung haben ein positives Echo in Mecklenburg-Vorpommern ausgelöst. Die Landesvereinigung der freien Schulen äußerte sich erfreut. „Damit wird ein Übermaß an Bürokratie abgeräumt. Beide Seiten, Träger wie Regierung, können darüber sehr glücklich sein“, sagt Verbandssprecher Thomas Weßler.

Mit der Abschaffung der umstrittenen Privatschulverordnung und der Aufstockung der jährlichen Zuschüsse um 1,7 Millionen Euro könnten die landesweit 76 Schulen in freier Trägerschaft auf dem alten Niveau weiterarbeiten. Der Wirtschafts-Dachverband VUMV wertete die künftig wieder vereinfachte Förderung als richtigen Schritt und Signal für „Bildungsgerechtigkeit und Wahlfreiheit“ in Schulbildung und Ausbildung.

Fürchtet, bald nicht mehr alle Lehrerstellen besetzen zu können: Mecklenburg-Vorpommerns Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD). Foto: Stefanie Link/Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD) möchte dem Parlament schon am 2 September einen Vorschlag für das geänderte Schulgesetz vorlegen. Foto: Stefanie Link/Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Schon zur Sitzung am kommenden Dienstag, 2. September, soll dem Kabinett in Schwerin ein Vorschlag für das geänderte Schulgesetz vorliegen und dann zur Beratung in den Landtag gehen. „Unser Ziel ist es, mit dem Gesetzentwurf die Septembersitzung des Parlaments zu erreichen“, sagt Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD).

Zu den wichtigsten Änderungen gehörten eine deutliche Vereinfachung der Mittelgewährung. Statt detaillierter Personalkosten-Abrechnungen durch die Schulen reiche es künftig aus, wenn ein Wirtschaftsprüfer den sachgerechten Mitteleinsatz für „schulische Zwecke“ bestätige. Die Zuweisung erfolge nach einem festen schülerbezogenen Schlüssel, der an die Tarifentwicklung für Lehrer angepasst werde. „Das schafft betriebswirtschaftliche Planungssicherheit“, sagt Brodkorb.

Am Montagabend hatten sich SPD und CDU im Koalitionsausschuss auf die Änderungen verständigt. Auch die Fördersätze für private Berufsschulen sollen von 50 auf 80 Prozent erhöht werden, wenn diese junge Leute in stark nachgefragten Pflegeberufen ausbilden.

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Die stärkere Förderung dieser Berufsausbildung wurde auch vom Privatschulverband ausdrücklich begrüßt. „Wenn Bund und Land feststellen, dass etwa die Altenpflege höchste gesellschaftliche Relevanz hat, dann ist es folgerichtig, die Hürden für junge Leute nicht hoch zu setzen, sondern das Schulgeld für eine solche Ausbildung in verträglichem Rahmen zu halten“, sagt Verbandssprecher Weßler. Dem pflichtete Brodkorb bei: „Für Erzieher gibt es schon den Höchstsatz, nun auch für Pflegeberufe, bei denen ein Engpass besteht.“

Wenn die Eltern viel davon haben, haben die Kinder es leichter auf dem Weg nach oben: Vermögen.
Die Schulgesetz-Novelle sieht eine Aufstockung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft um 1,7 Millionen Euro vor. Foto: Maik Meid/Flickr (CC BY 2.0)

Die Grünen äußerten die Erwartung, dass die Landesregierung „mit dem kommenden Gesetzentwurf wieder zu einer verlässlichen Finanzierung zurückkehrt“. Nach ihrer Darstellung bleibt für die Privatschulen auch im neuen Schuljahr Unsicherheit bestehen. Die SPD/CDU-Koalition habe die Finanzzuschüsse nicht an gestiegene Schülerzahlen angepasst. In der Folge fehlten im Doppeletat 2014/2015 des Landes 8,1 Millionen Euro an Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft, sagt die Grünen-Landtagsabgeordnete Ulrike Berger.

Laut Berger haben bislang etwa 30 Schulträger Klage gegen die verringerten Finanzzuweisungen im zurückliegenden Schuljahr eingereicht. Auch der Privatschulverband wird an seiner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die bisherige Verordnung festhalten.

Für die SPD sei das wichtigste, „dass auch zukünftig in den Förderschulen kein Schulgeld für Kinder mit geistiger oder Schwerstmehrfachbehinderung erhoben werden darf“, erklärt Fraktionschef Norbert Nieszery. Das Land werde die Mehrkosten, die durch die Änderung der Privatschulverordnung entstanden seien, übernehmen. Für das Schuljahr 2013/14 sind das 831.000 Euro.

CDU-Fraktionschef Vincent Kokert erwartet mit dem neuen Schulgesetz „dauerhaften Rechtsfrieden“. Die CDU-Fraktion habe lange dafür geworben, dass Schulen in freier Trägerschaft wieder eine auskömmliche Finanzhilfe erhalten.

An den 76 Privatschulen im Land lernen rund 15.000 Schüler, das ist mehr als jeder zehnte. Schulträger sind Kirchen, Vereine und Gesellschaften. Das monatliche Schulgeld reicht nach Angaben des Privatschulverbandes von 50 bis 200 Euro. dpa

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