Inklusion findet an Regelschulen zunehmend in Sonderklassen statt – Kritik wird laut

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STUTTGART. Die Zahl sonderpädagogischer Klassen an allgemeinbildenden Schulen ist rasant gewachsen, in Baden-Württemberg jedenfalls. Vom Schuljahr 2004/2005 bis 2013/2014 stieg sie dort von 191 auf 650, wie die «Schwäbische Zeitung» unter Berufung auf eine Antwort der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage berichtete. Kritiker sehen allerdings in diesen sogenannten  Außenklassen ein Unterlaufen der Inklusion.

Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es in Baden-Württemberg Außenklassen, bei denen Gruppen von geistig behinderten Kindern teilweise zusammen mit nicht-behinderten Schülern einer Partnerklasse lernen. Der Bewerber um die CDU-Spitzenkandidatur in Baden-Württemberg, Landtagspräsident Guido Wolf, fordert aktuell eine Weiterentwicklung hin zu «Inklusionsklassen». Diese sollten zu «einem grundlegenden Bestandteil der Inklusion in Baden-Württemberg werden», sagte Wolf dem Blatt. Die hohe Akzeptanz durch Lehrkräfte und Eltern sowie die Übergangsmöglichkeiten zur Regelschule seien gut.

Allerdings: An dem Konstrukt gibt es massive Kritik von Inklusionsbefürwortern. „Die Behindertenrechtskonvention fordert die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems, macht indes keinerlei Vorgaben über Art und Formen eines inklusiven Unterrichts“, schreibt etwa der Erziehungswissenschaftler Hans Wocken in der „Zeitschrift für Inklusion“. Die Unbestimmtheit des Konstrukts „inklusiver Unterricht“ erlaube eine flexible Gestaltung inklusiver Organisationsformen, bedeute aber keineswegs eine völlige Beliebigkeit. Wocken: „Einige Bundesländer haben Organisationsformen inklusiver Bildung entwickelt, die den Ansprüchen eines gemeinsamen Lernens nicht gerecht werden. Zu diesen problematischen Organisationsformen zählen etwa die sogenannten Außenklassen.“

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Ein Gutachten habe dazu Folgendes festgestellt: „Eine … Möglichkeit des integrativen Unterrichts besteht in der Einrichtung von Außenklassen von Förder- bzw. Sonderschulen. Gemeinsamer Unterricht findet hier allenfalls in bestimmten Fächern statt. Daneben treffen Schüler mit und ohne Behinderungen nur in den Pausen oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen aufeinander. Dies ist keine Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention“. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte – Sitz der Monitoringstelle, die der UN zur Inklusion in Deutschland Bericht erstatten soll – fordere, dass Außenklassen auslaufen sollen und statistisch in die Exklusions-Quote einzubeziehen seien. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zu dem Beitrag von Hans Wocken: Über die Entkernung der Behindertenrechtskonvention

 

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Ursula Prasuhn
9 Jahre zuvor

Stimmt nicht! Die UN-Konvention, besagt nur, dass behinderte Kinder nicht von Bildung ferngehalten bzw. ausgeschlossen werden dürfen. Einen inklusiven Unterricht schreibt sie nicht vor.
Die Inklusion interpretieren alle Radikalanhänger in die Konvention hinein und behaupten blind oder frech, diese fordere das. Die Wissenden setzen darauf, dass kaum jemand genauer hinschaut.
Eine Unwahrheit erhält eben doch Wahrheitsanstrich, wenn sie gebetsmühlenartig wiederholt wird. Darum ist ständiger Widerspruch wichtig, um die Wahrheit nicht gänzlich vertuschen zu lassen.
Die UN-Konvention ist im Prinzip eine gute Sache, die jedoch ins Gegenteil verkehrt wird, wenn sie in falsche Hände gelangt, die sie für ganz anderes benutzen als das, was vorgeschobene Behauptungen suggerieren. Den sympathischen Parolen laufen dann unzählige Anhänger nach und wissen nicht, was sie tun.
Unsere Förderschulen zu zerschlagen ist eine Sünde an den behinderten Kindern und es ist schleierhaft, wie problemlos sich manche Leute einen Akt der Nächstenliebe einreden lassen.

Wer fragt, was denn sonst hinter der Inklusion stecken könnte, dem bieten sich verschiedene Erklärungen an. Die einfachste ist, sie als gigantisches Sparprogramm zu sehen.
Es sind aber auch ideologische Gründe wie die schleichende Gleichmacherei nach Gender denkbar und wahrscheinlich.
Vermutlich kommen mehrere Motive zusammen, deren Interessenvertreter am gleichen Strick ziehen. Das würde auch die rätselhafte Durchsetzungskraft einer Glaubenslehre erklären, die scheinbar mühelos die Gesetze der Vernunft überwindet.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

So ist es!
Auf WDR 5 gab’s gestern den Thementag zur Inklusion. Wie selbstverständlich wurde sich immer auf die UN-Behindertenkonvention bezogen, die Deutschland unterschrieben habe und somit verpflichtet sei, behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam an den Regelschulen zu unterrichten. Hinterfragt wurde die angebliche Verpflichtung nicht.
Wir können ja mal raten, wie die dortigen MitarbeiterInnen überwiegend politisch „ticken“.

mestro
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Auch die Lehrer und ihre Vertreter fördern die Inklusion, indem sie sich immer nur über die politischen Rahmenbedingungen aufregen, aber die Inklusion selbst und ihre Falschdarstellung als verbindliche Vorschrift der UN nicht anzweifeln. Dummheit oder Feigheit?
Dazu dieser Leserbrief aus der WiWo:
„Bevor Lehrer die Inklusionspolitik kritisieren, sollten sie den Text der Konvention mal selbst lesen. Dummerweise kommt nämlich das Wort „Inklusion“ weder in der maßgebenden englischen, noch in der französischen Version, noch in der amtlichen deutschen Übersetzung der Behindertenrechtskonvention vor. Nur in der englischen Fassung wird wörtlich „an inclusive education system at all levels“ verlangt. Das besagt aber nur, daß auch für Behinderte schulische Bildung ermöglicht werden soll. Das deutsche Schulsystem trägt dem beispielhaft und optimal Rechnung. Es besteht also entsprechend der Behindertenkonvention keinerlei Handlungsbedarf. Wenn man politisch gewollt dennoch Kinder, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, in eine Lerngemeinschaft zwangsweise „inkludiert“, dann raubt man ihnen die Chance, von Fachkräften unterrichtet, in kleinen Gruppen und in einem ihnen angepassten Lerntempo den für sie bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen Die Schwachen bedürfen des pädagogischen Schonraums, um weiterzukommen, und nicht der Rennbahn der Überflieger.“

jagothello
9 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Gegen inklusiven Unterricht kann man vieles einwenden, sicher. Die geltende Erlasslage in NRW, dass die Kreise bei bestimmten Quoten die Förderschulen dichtmachen können, ist ein Skandal. Dass Inklusion aber „Gleichmacherei“ (was immer das genau sein soll) fördere, ist jedenfalls Unfug. Er ist ihr im Gegenteil gerade wesensfremd, denn Inklusion ist die unterrichtliche Organisation von Unterschieden! Unterschiedliche Lehrpläne in einer Klasse, unterschiedliche Methoden, unterschiedliche Abschlüsse, sogar unterschiedliche Lehrer. Wer sich gegen Tendenzen wehrt, alle Schüler lernpsychologisch und kognitiv über einen Kamm zu scheren, soll sich mal in unserem handelsüblichen Gymnasium umgucken oder in der nächstbesten Grundschule. Da wird m.E. kaum differenziert, sondern eben so getan, als wären sie alle gleich!!

mestro
9 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Sie meinen die vielbeschworene „individuelle Förderung“ durch innere Differenzierung im Unterricht. Wenn Sie Lehrer sind, müssten Sie eigentlich wissen, dass individuelle Förderung in einer Klasse ohnehin schwer ist – aber geradezu unmöglich, wenn die Begabungen der Schüler in einer Klasse von „geistig behindert“ bis „hochintelligent“ reichen.
Außerdem ist das erklärte Ziel der individuellen Förderung: Beseitigung der Unterschiede. Läuft das etwa nicht auf Gleichmacherei hinaus?
In gegliederten Schulsystemen gibt es wenigstens noch eine äußere Differenzierung, die eine perfekte individuelle Förderung zwar auch nicht gewährt, sie aber immerhin erleichtert.
Vielleicht lesen Sie mal hier und überdenken danach Ihre Worte von der Inklusion als „unterrichtliche Organisation von Unterschieden“. Solche hochtrabenden, aber hohlen (weil realitätsfernen) Sprüche dienen nur der ideologischen Werbung für die Inklusion und für Gemeinschaftsschulen.
http://www.schuelerbegehren.at/index.php/innere-differenzierung

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  mestro

Als ob es darum geht. Die landespolitiker fordern Einsparvolumen, die Kommunalpolitiker eine weiterführende Schule vor Ort. Folge:
Alles was nicht bei drei auf’m Baum ist, wird in die gleiche Schule gestopft.

Da geht’s den lLhrern wie den Schülern.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  mestro

Längst hat die Lehrmittelindustrie Themen wie „Inklusion“ oder „individuelle Förderung“ für sich entdeckt, um damit ordentlich Profit einzustreichen.
Die Publikationen wollen suggerieren, dass beides kinderleicht ist und bestens funktioniert.
Die Hefte oder Bücher scheinen sich großer Beliebtheit zu erfreuen, und sie werden dementsprechend stark nachgefragt.
Bedenken oder kritisches Hinterfragen gibt’s dort nicht.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Können? Bei weniger als 145 Schülern wird die Schule aufgelöst. Von Können kann da keine rede sein.

Und selbt wenn eine einzige Förderschule L bestehen bleibt, so klein sind die Landkreise in NRW nun auch nicht. Die Eltern werden dankend abwinken und ihr Kind an einer regelschule in erreichbarer Nähe beschulen lassen – inklusiv.

dickebank
9 Jahre zuvor

Was soll der Vorwurf der Dummheit oder Feigheit? Nee, Lehrer sind überwiegend verbemtet und können allenfalls remonstrieren. Selbst angestellte Lehrer können gegen die Umsetzung der Inklusion nicht streiken, allenfalls gegen die unbezahlten Mehrbelastungen oder die aus der Inklusion resultierenden Arbeitsbedingungen.

Also nicht den Sack prügeln, wenn der Esel gemeint ist. Dass die Inklusionsbestrebungen der Politik reine Sparmaßnahmen sind, konnte in den einschlägigen Foren schon länger gelesen werden, wenn man denn wollte. Zum einen sollen die teuren Förderschulsysteme für den Bereich Lernen und emotionale und soziale Entwicklung „inkludiert“ werden, zum anderen sollen vor allem für Grundschulen am Rande der Existenzberechtigung neue Schülerklientele gehoben werden, damit sie nicht geschlossen werden müssen.

Auf der anderen Seite stehen hinter den Schulen für Sehen, Hören, geistige und merfache körperliche Behinderungen die paritätischen Wohlfartsverbände und in NRW die Landschaftsverbände als Träger. Die werden für ihre Schulen schon die Privilegien verteidigen. Lediglich die L- und ESE-Schulen, die zumeist in kommunaler Trägerschaft – also Landkreis oder Stadt – sind, sind betroffen. Da sollen schlicht un ergreifend die Doppelstrukturen aus Kostengründen beseitigt werden.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was sagen Sie denn zu dieser Aussage:

„Auch die Lehrer und ihre Vertreter fördern die Inklusion, indem sie sich immer nur über die politischen Rahmenbedingungen aufregen, aber die Inklusion selbst und ihre Falschdarstellung als verbindliche Vorschrift der UN nicht anzweifeln.“

Genau, unter dem Hinweis auf die UN-Behindertenkonvention wird uns die Inklusion als „verbindliche Vorschrift“ „verkauft“.
Wenn das stimmt, beruht diese ganze Inklusions-Geschichte doch auf einer Lüge. Ich glaube nicht, dass selbst verbeamtete Lehrkräfte da stumm bleiben müssen.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

… mit dem Hinweis …

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Sie dürfen remonstrieren. Und das bedeutet, sie müssen in der Öffentlichkeit die Schnauze halten und dürfen auf dem Dienstwege ihre bedenken schriftlich darlegen – und zwar uner Beachtung der Formvorschriften und der dienstlichen Gepflogenheiten. Was meinen denn Sie, warum die leistungserbringer, die den Mist ausbaden müssen, verbeamtet werden?

Eine eigene Meinung ist für Beamte in einer Demokratie Ausdruck gelebter Demokratie. Nur die öffentliche Darlegung dieser Meinung verstößt gegen die Loyalitätspflichten gegenüber dem Dienstherren Und mittlerweile glaubt fast jeder Dienstherr zu sein, die Regierung, das Parlament und selbst die Bevölkerung, da öffentliche Bedienstete ja aus Steuereinnahmen alimentiert werden.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zumindest könnten sie sich über die Lehrerverbände Gehör verschaffen. Selbst die stoßen aber in das gleiche Horn mit der angeblich verbindlichen Inklusion.
Da wird der deutschen Öffentlichkeit möglicherweise eine ganz große
Lügengeschickte aufgetischt und niemanden scheint es zu stören.

mestro
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was heißt „in der Öffentlichkeit die Schnauze halten“. Es gibt vielerlei Öffentlichkeiten, z. B. das Internet. Hier kann jeder ungehindert ohne Preisgabe seiner Identität der Wahrheit die Ehre geben.
Auffällig ist aber, wie viele Lehrer hier das Märchen von der Verbindlichkeit der Inklusion durch die UN-Konvention durch Gutheißen unterstützen. Nur die Rahmenbedingungen werden fast ausnahmslos kritisiert. Warum also nicht fragen: Dummheit oder Feigheit?

@mehrnachdenken
Sie haben absolut Recht. Wo bleibt das Bombardement der Basis auf ihre Interessensvertreter, also -verbände.
Lethargie und „sollen andere doch machen“ scheint wie Mehltau auf der Lehrerschaft zu liegen. Dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneidet, ist traurig genug. Dass sie aber so wenig Engagement für das Wohl der behinderten, aber auch nichtbehinderten Schüler zeigt, ist eine Katastrophe.
Auszunehmen ist natürlich jene Minderheit, die unermüdlich warnt und auf die Tatsachen aufmerksam macht.

mehrnachdenken
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@mestro
Jetzt sind wir Gott sei Dank an dem Kern der Diskussion angekommen, und den sollten wir auch so schnell nicht wieder aus den Augen verlieren.
Als Mitglied können Lehrkräfte auch Druck auf ihre Verbände ausüben. Passiert das? Ich glaube nicht, weil viele offenbar einfach das Märchen von der verbindlichen Inklusion glauben!!
Interessant, dass offensichtlich auch die politischen Parteien ohne Gegenwehr die Geschichte mit der verbindlichen Inklusion „geschluckt“ haben. Dem linken Spektrum haben sie damit ohne Not prima in die Hände gespielt.
Ich habe WDR 5 ganz direkt gefragt, warum in den Sendungen am 04.09. immer davon gesprochen wurde, wir müssten die Inklusion umsetzen. Ich habe den WDR gebeten, mir die Stellen aus der UN-Behindertenkonvention zu nennen, wo das steht. Bisher ist mir nicht geantwortet worden.
Vorsichtig formuliert ist das doch ein starkes Stück, dass uns in Deutschland seit Jahren Glauben genacht wird, wir seien aufgrund der Unterzeichnung der Konvention gezwungen, die Inklusion so umzusetzen, wie es nun bundesweit geschieht. In Wahrheit stimmt das aber alles womöglich überhaupt nicht.

dickebank
9 Jahre zuvor

Welche Lehrkräfte sind denn betroffen?

Erstens; die Grundschullehrkräfte – aber die haben schon sehr lange Integrationsklassen. Was ändert sich also an dieser Stelle.

Zweitens; die Hauptschullehrkräfte – aber die bemühen sich schon seit ewigen Zeiten Schülern am rande eine Perspektive zu vermitteln. Die Benachteiligung ihrer Schülerschaft beruht auf wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligung. Ob hier noch zwei bis drei Schüler mit tatsächlich festgestelltem Förderbedarg im Schwerpunkt L oder ESE dazu kommen, wen juckt es?

Drittens; Gesamtschullehrkräfte – für die gilt im Prinzip das gleiche wie für Hauptschulen.

Und wegen der Handvoll Realschullehrkräfte und Studienräte an Gymnasien, die sich jetzt mit dem einen oder anderen „Rolli“ einen inklusiven Anstrich verpassen, lohnt sich die gesamte Debatte nicht.

Palim
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Als Grundschullehrkraft hatte ich schon immer Klassen mit viel Integration. Stimmt.
Etliche SuS entpuppten sich in den Jahren dann als besonders unterstützungsbedürftig und mussten die Schule wechseln.
Das ändert sich nun. Die SuS mit dem Schwerpunkt Lernen bleiben.
Die SuS mit dem Schwerpunkt ESE blieben ohnehin, da es in unserem Umfeld keine staatliche Schule mit diesem Schwerpunkt gibt – kein Angebot, keine Möglichkeit.

Es ändert sich aber auch, dass eben auch andere SuS in die Schulen kommen.
In den umliegenden Grundschulen und auch in unserer finden sich nun auch SuS mit den Schwerpunkten GB, KB und Hören, genauso wäre auch Sehen möglich.

Somit wird man als Grundschullehrkraft zum Allrounder auch was die verschiedenen Schwerpunkte anbelangt. Während die FöS-LuL Schwerpunkte in der Ausbildung wählen, sind die GS-LuL nicht in diese Richtung ausgebildet, nun aber für alles zuständig. Man weiß ja vorab nicht, was einen erwarten wird und die Kinder und ihre Beeinträchtigungen können immer wieder andere sein.

Die Möglichkeiten der Sonderklassen, wie sie für BW beschrieben werden, gibt es nicht in allen Bundesländern, auch auf Schwerpunktsetzungen bei den Schulen haben viele Kommunen verzichtet.

Palim

Sabine
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Können Sie eigentlich nicht anders als alles ökonomisch zu sehen? Dann schaffen wir doch am besten gleich alle Bildung ab und verlegen uns nur noch aufs kostengünstige Verwahren der Kinder, damit die Eltern ungestört arbeiten gehen und Steuern zahlen können.
Aus „der Handvoll Realschullehrkräfte und Studienräte“ wird überdies ebenfalls sehr schnell eine rasch wachsende, schlechter bezahlte Allroundertruppe. Die Inklusion macht sich hier nur etwas später breit. Alles auf einmal schaffen auch die inklusionsfreudigsten Politik- und GEW-Kräfte nicht.
Wer anderes erwartet, sich in Sicherheit wiegt und nicht den Anfängen wehrt, hat nichts begriffen von dem, was sich da tut.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Bildung ist ein Geschäft. – Oder warum , meinen Sie, ist die Bertelsmann Stiftung in diesem Feld so aktiv?

Gute Noten sind billig – aber nicht preiswert.

Sabine
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Da gebe ich Ihnen zähneknirschend Recht. Bildung ist in der Tat zu einer Art Industrie geworden, welche die Taschen abertausender Schmarotzer und Ideologen füllt, den Kindern aber immer weniger Bildung verschafft.
Es ist, als sorge das wachsende Heer an Profiteuren für immer mehr Schwachstellen im Bildungswesen, damit nicht enden wollende erfolglose Reparaturversuche (sprich Reformen) die Einnahmequellen offen halten und weitere Arbeit beschaffen.
„Mehr Geld für Bildung!“ erweist sich zunehmend als Wunsch einer unersättlichen Bildungsindustrie. Lehrer und Schüler haben nichts davon, an ihnen wird eher gespart.

dickebank
9 Jahre zuvor

Und das schöne an diesen Grundschul-Allroundern ist doch, dass sie für A12 arbeiten und nicht wie die Sonderpädagogen zu A13. Gilt im übrigen für alle Lehrkräfte mit dem Lehramt GHR – Grund-, Haupt- und Realschule sowie die entsprenden Jahrgänge an Gesamtschulen

landei
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… und bitte nicht die Angestellten vergessen, die die gleiche Arbeit zu noch geringerem Lohn entrichten!

hilarus@t-online.de
9 Jahre zuvor

@mehrnachdenken
Welche Antwort auch immer Sie von dort erhalten mögen, so wird es keine Klarheit in diesen hermeneutischen Streit bringen.
Am Ende werden Juristen entscheiden müssen, ob die Zerschlagung der Förderschulen dem Art. 7 der Konvention entgegenwirkt oder seinen Sinn befördert.
Und mehr noch. Sie werden darüber zu befinden haben, wer dies zu beurteilen hat und beurteilen darf. Zu Ende gedacht heißt das: Die Juristen selbst werden das Kindeswohl definieren und an welchen Parametern es zu bemessen ist.
Unter dem – auch in der Konvention hervorgehobenen – Individualitätsprimat bedeutet dies übrigens wiederum, daß jeder Einzelfall zu betrachten sein wird.

Beim allgemeinen Zustand unserer Justiz und der Befähigung seiner ausführenden Organe kann das noch lustig werden. No, not really.

Vgl. auch: http://www.taz.de/!144434/

hilarus@t-online.de
9 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Exakt. Insbesondere den Abs. 2.:

(2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

ketzer
9 Jahre zuvor

@jagothello
Dummer Weise existiert kein Link, deshalb nur der wesentlicher Teil eines Artikels.
Es geht um die Bildungsreformer und deren jahrzehntelange Umkrempelung des deutschen Schulwesens in Richtung Gleichmacherei der Kinder:
„…Es begann mit dem Versprechen von mehr Chancengleichheit. Mehr für diejenigen zu tun, die weniger mitbrachten, war ein hochherziges, in Deutschland überfälliges Programm; das hierzulande allerdings gründlich verdorben worden ist. Der Amerikaner, Christopher Jencks, einer der Väter des Programms, hatte gewarnt: Vollkommene Chancengleichheit lasse sich, wenn überhaupt, nur dann herstellen, wenn alle Bindungen zwischen Eltern und Kindern restlos beseitigt würden. Denn die Verschiedenheit der Elternhäuser werde sich so oder so auf die Kinder vererben, wenn man die Eltern nicht vollständig entmündige.
Das war als Warnung gedacht, wurde in Deutschland allerdings als Einladung verstanden, das Elternhaus durch die Schule nicht etwa zu ergänzen, sondern zu ersetzen. Eltern, so einer der Maulhelden von damals, seien Laien und Dilettanten, die durch Profis, Leute wie ihn, abgelöst werden müssten.
Mittel zu diesem Zweck war die Einheitsschule, alias Gesamtschule, alias Gemeinschaftsschule, alias Stadtteilschule. Der Name musste immer wieder wechseln, weil diese Schulform bei jedem, der sie näher kennen lernte, schnell in Verruf geraten war. Die Einheitsschule hatte einer ihrer Anhänger verkündet, sei nicht dazu da, die Kinder Lesen und Schreiben oder zivile Umgangsformen zu lehren; sie habe das einzige Ziel, die Kinder gleich zu machen….“

xxx
9 Jahre zuvor

Ich zitiere mal sinngemäß Volker Pispers:

In Deutschland kann es jeder schaffen — aber nicht alle !!