Kaum Sonderpädagogen an Gymnasien in Brandenburg

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POTSDAM. Nur in drei von sechs brandenburgischen Schulamtsbereichen gebe es überhaupt Gymnasiallehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung.

An den Gymnasien in Brandenburg gibt es kaum Sonderpädagogen für Schüler mit speziellem Förderbedarf. Das geht aus einer Antwort von Bildungsministerin Martina Münch (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag hervor.

Bislang lernen an den Brandenburgischen Gymnasien knapp 250 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (Foto: RUBIN/Marion Nelle)
Bislang lernen an den Brandenburgischen Gymnasien knapp 250 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. (Foto: RUBIN/Marion Nelle)

Danach gibt es nur in drei der sechs Schulamtsbereiche überhaupt Gymnasiallehrer mit einer entsprechenden Sonderausbildung: In den Schulamtsbereichen Cottbus und Wünsdorf unterrichten jeweils zwei Pädagogen, die Gymnasiasten sonderpädagogisch betreuen können, im Schulamtsbereich Perleberg ist es ein einziger Sonderpädagoge. In den Schulamtsbereichen Brandenburg/Havel, Eberswalde und Frankfurt (Oder) gibt es gar keine Sonderpädagogen für den Gymnasialunterricht.

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Nach Angaben des Bildungsministeriums lernen an den märkischen Gymnasien insgesamt 248 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wegen der Ausweitung der inklusiven Schulmöglichkeiten könne sich der Anteil der Schüler mit speziellem Förderbedarf noch leicht erhöhen, hieß es. (dpa)

zum Bericht: Philologenverband fordert: Bei Inklusion nach Behinderung unterscheiden

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1 Kommentar
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xxx
9 Jahre zuvor

Nicht erwähnt wurden sonderpädagogischen Bereiche, in denen die genannten Lehrkräfte ausgebildet wurden und worin der Bedarf der Schüler besteht. Ein nennenswerter Anteil hat wahrscheinlich keine Beeinträchtigungen in der intellektuellen und geistigen Entwicklung, braucht also keine spezielle sonderpädagogische Förderung.

Außerdem: Wofür braucht sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte am Gymnasium in Zeiten _vor_ der Inklusion? Jedes für das Personal zuständige Amt würde eine solche Bewerbung mit großer Wahrscheinlichkeit als wenig zweckmäßig ablehnen.