Wegen Inklusion: Länder wollen Geld vom Bund – und ihm dafür Mitsprache bei den Schulen erlauben

0

HANNOVER. Darf sich der Bund in der Länderdomäne Bildung engagieren? Oder muss er es sogar? Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz finden: Ja – und fordern die Abschaffung des Kooperationsverbotes. Am 19. September wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.

Soll der Bund in der Schulpolitik mitreden dürfen? Foto: Will Palmer / Flickr (CC BY 2.0)
Soll der Bund in der Schulpolitik mitreden dürfen? Foto: Will Palmer / Flickr (CC BY 2.0)

Die von der Bundesregierung angekündigte Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulen reicht nach Ansicht mehrerer Bundesländer nicht aus. Zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordert Niedersachsen deshalb, das Kooperationsverbot im gesamten Bildungsbereich abzuschaffen. «Das Kooperationsverbot muss weg, in allen Bereichen», sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Hannover. Am 19. September soll der Bundesrat über einen Antrag diskutieren, der eine stärkere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zum Ziel hat.

Auch Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg sind für eine Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Wissenschaft und Hochschulen – so weit wie die drei anderen Länder wollen sie aber nicht gehen. Aus Erfurt hieß es, dass die «Landesregierung in ihrer Gesamtheit» dazu «noch keine abschließende Stellungnahme formuliert» habe. «Hinsichtlich der Schulen besteht jedoch kein Einvernehmen.»

In Stuttgart erklärte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums, das Land sei gegen die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots im Bereich der schulischen Bildung. So wird es auch in Berlin gesehen, wo die zuständige Bildungsverwaltung für den Bereich Schulen nach Angaben eines Sprechers dem Bund aber ein stärkeres Engagement ermöglichen will. Dies könne aber auch eine Regelung innerhalb der gültigen Verfassungslage, also ohne Grundgesetz-Änderung, sein.

Weil sagte hingegen, der Plan des Bundes, das Zusammenwirken nur im Bereich der Hochschulen zu erlauben, sei wegen des Investitionsstaus nicht ausreichend. Über die Jahre habe sich wegen der knappen Finanzmittel praktisch in allen Bildungsbereichen ein hoher Bedarf angesammelt. Es sei wichtig, die «qualitativen Standards» zu verbessern.

Anzeige

Ähnlich hatten sich jüngst die für Bildung und Schulen zuständigen Ministerinnen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Sylvia Löhrmann (Grüne) und Doris Ahnen (SPD), geäußert: «Es gibt einen erheblichen Investitionsbedarf entlang der gesamten Bildungskette.» Insbesondere die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion – dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern – bedeute eine große Herausforderung. «Die soziale Frage ist eine gesamtstaatliche Aufgabe aller Ebenen, der Kommunen, der Länder und des Bundes. Und deshalb muss sich auch der Bund im Schulbereich finanziell engagieren können», sagte Löhrmann.

Im Gegenzug seien die Länder bereit, dem Bund bei inhaltlichen Fragen ein Mitspracherecht einzuräumen. «Es ist doch nachvollziehbar, wenn der Bund über die Verwendung seines Geldes ein Wort mitreden will», sagte Weil. Zugleich appellierte er an die Bundesregierung, vor Überregulierungen «Abstand zu nehmen».

Nach dem Willen von Union und SPD in Berlin soll der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben «überregionaler Bedeutung» an Hochschulen fördern können. Bislang war dies nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung zählt zu den umstrittensten Änderungen im Zuge der Föderalismusreform von 2006. Es untersagt eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes in Bereichen, für die laut Verfassung die Länder zuständig sind. dpa

Zum Bericht: Merkel: Abschaffung des Kooperationsverbots wichtiger Schritt

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments