Bundesqualitätsgesetz für Kitas: Awo, Caritas und GEW fordern mehr Personal mit mehr Zeit

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BERLIN. Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige und die Bewältigung des regional sehr unterschiedlichen Fachkräftemangels hätten die Qualitätsdiskussion in den letzten Jahren in den Hintergrund treten lassen. Deshalb machen sich der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo), die Deutsche Caritas und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gemeinsam stark für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.

Seit vergangenem Jahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder, die älter als ein Jahr sind. Foto: Belzie / Flickr (CC BY-ND 2.0)
Awo, Caritas und GEW wollen ein Gesetz, das bundesweite Qualitätsstandards für Kitas festlegt. Foto: Belzie / Flickr (CC BY-ND 2.0)

Aus Sicht von Awo, Caritas und GEW ist die Qualität in der Kindertagesbetreuung die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre. Das Bundesfamilienministerium und die Länderministerien sollten sich daher bei der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“ am 6. November auf einen Prozess zur Entwicklung eines Bundes-Kita-Gesetz zur Qualitätssicherung verständigen. Kinder und pädagogische Fachkräfte bräuchten gute Bedingungen, um die ersten Lebensjahre zu erfolgreichen Bildungsjahren werden zu lassen. „Entscheidend ist, dass es gelingt, das Recht des Kindes auf eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von seinem Wohnort und Herkunft sicherzustellen“, betont Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Ein Bundesqualitätsgesetz sollte laut Awo, Caritas und Bildungsgewerkschaft strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festlegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden müssten. Eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen für Führungsaufgaben sowie genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen sollten Kernpunkte des Bundesqualitätsgesetzes sein. Eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sei von gesamtgesellschaftlichem Interesse und sollte nicht an länderspezifische Regelungen gebunden sein. „Die Qualität der Kinderbetreuung darf nicht von der aktuellen Kassenlage einer Kommune abhängen“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Awo.

„Kinder brauchen pädagogische Fachkräfte, die durch bessere Rahmenbedingungen entlastet werden, um die an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen zu können“, sagt Marlis Tepe, Vorsitzende der GEW. Dafür bedürfe es einer dauerhaft gesicherten Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen beteiligten. Diese Meinung teilt auch der schleswig-holsteinische GEW-Landesgeschäftsführer Bernd Schauer: „Die Qualität der Kinderbetreuung darf nicht vom Reichtum einer Stadt oder Gemeinde abhängen. Unsere Kinder haben Anspruch auf gute Bedingungen, egal ob sie nun in Flensburg oder Konstanz aufwachsen.“ Deshalb sei der gemeinsame Vorstoß auf der Bundesebene sehr wichtig.

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Titelbild: Sigismund von Dobschütz / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

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