Mobbing: Österreich muss Schulleiterin 87.000 Euro zahlen

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ST. PÖLTEN. Im Rechtsstreit zwischen einer niederöstereichischen Schulleiterin und dem Land Österreich hat das St. Pöltener Landesgericht zugunsten der Klägerin entschieden. Die Direktorin, Frau eines bekannten Wiener Verfassungsjuristen war von ihrer Vorgesetzten gemobbt worden, und hatte ein Burn-out erlitten.

Seit vier Jahren befindet sich die Schulleiterin mittlerweile in Krankenstand. Für Verdienstausfall, Schmerzengeld und Behandlungskosten muss ihr nun die Republik Österreich eine Entschädigung von 87.000 Euro zahlen.

Das Urteil ist eindeutig: "Ursache für die Erkrankung ist das von der Klägerin als schikanös, herabsetzend und ungerechtfertigter Angriff auf ihre Person empfundene Verhalten". Foto: I. Rasche / pixelio.de
Das Urteil ist eindeutig: „Ursache für die Erkrankung ist das von der Klägerin als schikanös, herabsetzend und ungerechtfertigter Angriff auf ihre Person empfundene Verhalten“. Foto: I. Rasche / pixelio.de

„Ich zweifle an Ihren Manieren“, „Ich halte Sie für krank“ oder „Ich habe schon zwei Direktoren in die Pension gelobt, sie sind die nächste“ Mit solchen und ähnlichen Aussagen sei sie von ihrer vorgesetzten Landesschulinspektorin unter Druck gesetzt worden.

Außerdem habe diese das Gerücht lanciert, die Direktorin habe Schüler im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) bedroht. Ihrer Meinung nach war es aber gerade die Landesschulinspektorin, die mit einer SGA-Entscheidung unzufrieden gewesen sei und diese ändern wollte.

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Der Richter schloss sich nun ihrer Meinung an. Er attestierte der Aufsichtsbeamtin gar die Tendenz, „Dinge so zu drehen, wie es gerade günstiger ist“.

Das Gericht bestätigte, das grundlose Rügen, ungerechtfertigte Eingriffe in die Schulautonomie, widersprüchlichen Aufträge und Beschimpfungen ursächlich für die Arbeitsunfähigkeit der Schulleiterin seien. Das als Dienstgeberin der Landesschulinspektorin beklagte Land Österreich, hat Berufung eingelegt. Die Direktorin freute sich dennoch: „Es ist Balsam für die Seele, dass das Gericht meiner Ausführung folgt. Ich hatte ja schon an mir selbst gezweifelt.“

Pikant ist der Fall auch, weil die Schulleiterin mit dem bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer verheiratet ist. Gegenüber dem Wiener Kurier bezeichnete er den Prozess als „ein Sittenbild der Schulverwaltung. Es wussten alle, dass diese Frau sehr auffällig ist. Doch niemand tat etwas dagegen“. Zwar hätte Landesschulratspräsident Hermann Helm versucht, mäßigend einzugreifen. „Doch in seiner Behörde und im Bildungsministerium sind alle Beschwerden versackt.“ (News4teachers)

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